Wildtiere sind im Herbst besonders aktiv und überqueren oft unvermittelt Straßen, vor allem in der Dämmerung. Wie aus einer Pressemitteilung der Polizei hervorgeht, kam es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West im Jahr 2024 bislang zu rund 3800 Wildunfällen. Hierbei wurden über 20 Personen verletzt und es entstand ein Gesamtschaden von etwa 170.000 Euro. Besonders häufig werden Wildunfälle in der Zeit von 5 bis 7 Uhr während des morgendlichen Berufsverkehrs registriert sowie am Abend zwischen 21 und 23 Uhr.
Wildunfälle im Raum Günzburg-Ulm-Mindelheim: Polizei meldet steigende Zahlen
So haben sich etwa am Freitag im Dienstbereich der Burgauer Polizei mehrere Wildunfälle ereignet. Gegen 6 Uhr erfasste eine Pkw-Fahrerin auf der Kreisstraße GZ25 zwischen Schönenberg und Ettenbeuren ein Reh. Am Pkw entstand ein Sachschaden von 500 Euro. Auf der Kreisstraße GZ1 zwischen Dinkelscherben und Burtenbach kollidierten gegen 6.30 Uhr zwei Pkws mit einem Wildschwein. An den beiden Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von 11.000 Euro. Um 17 Uhr stieß eine Pkw-Fahrerin zwischen Remshart und Harthausen mit einem Reh zusammen. Am Pkw entstand ein Sachschaden von 500 Euro.
Tipps der Polizei: Vorausschauendes Fahren ist entscheidend. Besonders häufig überqueren Tiere in Waldgebieten und an Feldrändern die Straßen, vor allem während der Dämmerung. Wenn ein Reh oder Wildschwein die Straße überquert hat, könnten weitere folgen. Die Tiere können die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nicht richtig einschätzen und warten nicht, bis man vorbeigefahren ist. Sie können plötzlich auf die Straße springen. Daher sollte man abbremsen und, wenn nötig, vollständig anhalten. Schalten Sie das Fernlicht aus, um das Tier nicht zu blenden, da es dadurch in der Regel stehen bleibt. Zusätzlich kann ein Hupen helfen, das Wild zu vertreiben.
Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar: Falls der Bremsweg nicht ausreicht, vermeiden Sie unkontrollierte Ausweichmanöver. Es ist sicherer, stark zu bremsen und den Aufprall auf der Fahrbahn in Kauf zu nehmen, als bei einem Ausweichmanöver die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren. Zusammenstöße mit Bäumen oder dem Gegenverkehr können bei hohen Geschwindigkeiten fatale Folgen haben.
Nach einem Wildunfall: Sichern Sie die Unfallstelle, indem Sie das Warnblinklicht anschalten und eine Warnweste anziehen. Stellen Sie ein Warndreieck in ausreichender Entfernung auf (mindestens 100 Meter auf Landstraßen und 200 Meter auf Autobahnen). Bei Verletzungen von Personen rufen Sie die 112 und leisten Sie Erste Hilfe. Falls das Fahrzeug weiterhin fahrbereit ist, bleiben Sie nicht auf der Fahrbahn stehen, sondern suchen Sie sich eine geeignete Abstellmöglichkeit neben der Straße. Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, suchen Sie einen sicheren Ort am Straßenrand oder hinter der Leitplanke auf. Bleiben Sie nicht auf der Fahrbahn stehen oder im Fahrzeug sitzen.
Was tun, wenn ein Wildunfall passiert ist?
Informieren Sie immer die örtlich zuständige Polizeiinspektion oder wählen Sie die 110, auch wenn das Tier bereits weggelaufen ist. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, einen Wildunfall zu melden. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Weggelaufene Tiere können schwer verletzt sein und leiden. Die Polizei verständigt den zuständigen Jäger, der dann versucht, das angefahrene Tier zu finden. Wenn möglich, ziehen Sie das tote Tier an den Fahrbahnrand, um Folgeunfälle zu verhindern. Nutzen Sie Handschuhe, um das Tier anzufassen und eine Übertragung von Parasiten oder Krankheiten zu vermeiden. Achten Sie auf den Verkehr und begeben Sie sich nicht in Gefahr. Halten Sie Abstand zu verletzten, noch lebenden Tieren. Es ist gesetzlich nicht erlaubt, verletzte oder tote Tiere ohne vorherige Rücksprache mit dem zuständigen Jäger oder der Polizei von der Unfallstelle mitzunehmen, auch wenn man sie zu einem Tierarzt bringen möchte. (AZ)
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden