Startseite
Icon Pfeil nach unten
Krumbach
Icon Pfeil nach unten

Waltenhausen: Waltenhausen erhöht Hebesätze für die Grundsteuer A

Waltenhausen

Waltenhausen erhöht Hebesätze für die Grundsteuer A

    • |
    • |
    Der Gemeinderat Waltenhausen hat die Hebesätze für die Grundsteuer A angehoben.
    Der Gemeinderat Waltenhausen hat die Hebesätze für die Grundsteuer A angehoben. Foto: Peter Bauer

    Die Gemeinde Waltenhausen hat derzeit wenig Geld für größere Projekte zur Verfügung: Dies bereitet Bürgermeister Alois Rampp und den Gemeinderäten Sorge, da die verpflichtenden Umlagen den finanziellen Spielraum weiter massiv einengen. Damit das Dorfleben mangels finanzieller Möglichkeiten nicht brach liegt, so der Bürgermeister, packen viele im Dorf - einschließlich Gemeinderäte - regelmäßig an, um im Ehrenamt den „Betrieb“ der Gemeinde am „Laufen“ zu halten. Zum 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer-Reform in Kraft: Der Waltenhauser Gemeinderat befasste sich in der jüngsten Sitzung mit diesem Thema - dabei taten sich die Gemeinderäte schwer, die Rahmenbedingungen für die neue Grundsteuer festzulegen.

    Bevor sich das Gremium für die neuen Grundsteuerwerte A und B entschied, gab es am Landkreis, der die Kreisumlage erhöhen wird, Kritik. Man verstehe nicht, dass man sich für etwas entscheiden solle - ohne zu wissen, wie der Kreis die Erhöhung plant, und was dadurch den Gemeinden finanziell alles abverlangt werde. Neben diesem „großen Brocken“, den die Gemeinden erwarten schultern zu müssen, muss Waltenhausen viele Projekte mit stemmen: die Sanierung der Mittelschule Krumbach, die Sanierung der Grundschule Niederraunau, dazu komme der schleppende Verkauf der neuen Bauplätze, eine Weiterentwicklung des Kindergartens ist im Gespräch, außerdem müsse eine gute Infrastruktur erhalten bleiben. All dies, so Bürgermeister Alois Rampp, sei nur mit einer guten finanziellen Ausstattung möglich.

    Von 450 auf 670 Punkte wird die Grundsteuer A in Waltenhausen steigen.

    Ab Januar des kommenden Jahres werde dann die Grundsteuer auf der Grundlage des neuen Rechts erhoben. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten). Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit den Jahren 1935 und 1964 sowohl im Westen als auch im Osten sehr unterschiedlich entwickelt hätten, komme es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen. So hat es das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Letztlich entschied sich der Gemeinderat, den Hebesatz bei der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) von 450 auf 670 Prozent zu erhöhen und bei der Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute privaten sowie gewerbliche Grundstücke) bei 375 Prozent zu belassen. Die Gewerbesteuer ändert sich von 300 auf 320 Prozent.

    Feuerwehr: Einstimmig befürwortete der Gemeinderat den Antrag der Feuerwehr Hairenbuch auf neue Ausrüstungsgegenstände, wie Einsatzjacken, Einsatzhosen und Handschuhe.

    Dank: Zum Jahresende bedankte sich Bürgermeister Alois Rampp beim Gemeinderat für die Zusammenarbeit und den Einsatz für die Gemeinde, sein weiterer Dank ging an alle Bürgerinnen und Bürger, alle Organisationen und Vereinen, die mit bürgerschaftlichem Engagement aktiv das Gemeindeleben mitgestalteten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden