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Waltenhausen: Baugebiet in Waltenhausen ist noch nicht genehmigt

Waltenhausen

Baugebiet in Waltenhausen ist noch nicht genehmigt

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    Waltenhausens Bürgermeister Alois Rampp steht dort, wo die Umgehungsstraße des Baugebiets geplant ist.
    Waltenhausens Bürgermeister Alois Rampp steht dort, wo die Umgehungsstraße des Baugebiets geplant ist. Foto: Werner Glogger

    In der Januar-Sitzung beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan Nr. 6 „Südlich Tannengehaustraße“ im Ortsteil Waltenhausen. Mit der öffentlichen Auslegung befand sich das Vorhaben schon fast auf der Zielgeraden, doch das Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde äußerte in ihrer Stellungnahme Bedenken, sodass nach Klärung mit dem Planungsbüro eine erneute Auslegung erfolgen wird. Darauf einigte sich das Ratsgremium in seiner jüngsten Sitzung und will dadurch nicht die Regierung von Schwaben als höhere Instanz in Anspruch nehmen.

    Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung bildete das umfangreiche Beratungsthema in der Sitzung. Planer Marcus Kammer vom gleichnamigen Ingenieurbüro in Donauwörth berichtete, dass von den 23 angeschriebenen Behörden 15 keine Bedenken äußerten, bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärten und sich drei Bürger zu Wort gemeldet hätten. „Das gewählte beschleunigte Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist aus ortsplanerischer Sicht für die vorliegende Bauleitplanung aufgrund der nicht erfüllten Vorgaben hinsichtlich des räumlichen Anwendungsbereiches nicht zutreffend“, so die Begründung der Bedenken des Landratsamtes.

    Das heißt im Klartext, dass sich die überplanten Flächen nicht an bebaute Ortsteile anschließen. Bei „großzügiger Betrachtung“ könnte dies lediglich für den südwestlichen Teil des neuen Baugebietes erfüllt sein, wogegen sich der weitaus größte Teil „derart vom bestehenden Ortsrand absetzt, dass ein neuer selbstständiger Siedlungsansatz im Außenbereich entsteht“. Ferner soll im vorliegenden Fall ein nicht integrierter Standort „auf der grünen Wiese“ einer Bebauung zugänglich gemacht werden, sodass das beschleunigte Verfahren nach BauGB nicht angewandt werden kann.

    Das Landratsamt sieht die Notwendigkeit des Baugebiets nicht

    Der Rat nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und beschloss einstimmig, dass das Verfahren in das zweistufige Regelverfahren umgewandelt, ein Umweltbericht erstellt wird und Ausgleichsflächen nach der Eingriffsregelung ermittelt, bereitgestellt und in den Planunterlagen festgesetzt werden. Zur Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ergänzte Landschaftsarchitektin Julia Amschler, die sämtliche Stellungnahmen mittels Bildpräsentation vortrug, dass infolge des fehlenden Flächennutzungsplans für Waltenhausen die Genehmigung des Bebauungsplans deshalb dem Landratsamt obliege.

    Kritisch äußerte sich das Amt auch zu Ortsplanung, Städtebau und Gestaltung und konnte den Begründungen über die Notwendigkeit eines neuen Baugebietes nicht folgen. Hingewiesen wurde ferner auf die hohen Kosten des Vorhabens und auf die Steigerung der Bevölkerung, für die ein zusätzlicher Bedarf an zentralen Einrichtungen, wie Kindergarten und andere, bestehe. An der Bedarfsermittlung wird festgehalten, so der Ratsbeschluss dazu. Hinweise gab es auch zum Immissionsschutz, Wasserrecht und Bodenschutz sowie Brandschutz.

    Drei Bürger in Waltenhausen erhoben Einspruch zum Bebauungsplan

    Die weiteren Stellungnahmen vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Deutsche Telekom Technik, Regierung von Schwaben, LEW Verteilnetz und Bayerischer Bauernverband beinhalteten größtenteils nur Hinweise und Anregungen aus dem jeweiligen Themenbereich. Drei Bürger erhoben Einspruch zum Bebauungsplan, bzw. brachten Einwände unter anderem wegen der Zufahrt zum neuen Baugebiet vor. So wäre die gemeindeeigene Fläche, die ursprünglich für eine Ortsumfahrung vorgesehen war, als Erschließungsstraße geeignet, so der Vorschlag eines Bürgers. Er befürchtet, die bestehende Tannenbergstraße könnte dem zunehmenden Verkehr nicht mehr gewachsen sein. Doch die Entscheidung der Gemeinde zum Festhalten der vorliegenden Planungen wird damit begründet, dass aus planungsrechtlicher Sicht die Erschließung des Baugebietes mit dieser Straße gesichert sei und sie habe auch eine ausreichende Breite. Nachdem die Umgehungsstraße, wie einmal vorgesehen, nicht gebaut wird, könne die Verbindung zur Kreisstraße als reine Erschließungsstraße nicht umgesetzt werden.

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