Ursberg: So soll in Ursberg das Ortsbild bewahrt werden
Ursberg
So soll in Ursberg das Ortsbild bewahrt werden
Warum der Ursberger Gemeinderat die bestehende Regelung nur geringfügig lockern will und was jetzt konkret zu beachten ist.
Von Dr. Heinrich Lindenmayr|
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Nur Häuser mit steilen Satteldächern lässt die Gestaltungssatzung der Gemeinde Ursberg an den Hauptstraßen zu. Damit soll der Charakter des Ortsbilds erhalten werden.Foto: Dr. Heinrich Lindenmayr
Es gibt nur ganz wenige Kommunen, welche die Möglichkeit des Artikels 81 der Bayerischen Bauordnung nutzen, um eine eigene Satzung "zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbilds" zu erlassen. Ursberg zählt zu diesen Gemeinden. Weil