Die Regierung von Schwaben beabsichtigt in einem bestehenden Wohnhaus in der Thannhauser Lindenstraße den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete. Dafür hat der Eigentümer der Immobilie eine entsprechende Nutzungsänderung des Achtfamilienhauses beantragt. In der jüngsten Sitzung des Bauausschusses wurden die Rahmenbedingungen für das Vorhaben vorgestellt. So soll die Einrichtung aus acht abgeschlossenen Wohneinheiten bestehen. In zwei Wohneinheiten können bis zu sieben Personen, in sechs Wohneinheiten bis zu sechs Personen untergebracht werden.
Thannhausen