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Thannhausen: Wie kann es mit dem Thannhauser Freibad weitergehen?

Thannhausen

Wie kann es mit dem Thannhauser Freibad weitergehen?

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    Das Thannhauser Freibad blieb in der vergangenen Saison geschlossen.
    Das Thannhauser Freibad blieb in der vergangenen Saison geschlossen. Foto: Annegret Döring (Archivbild)

    Die Schließung des Naturfreibades schlug im Juni Wellen in Thannhausen. Das beliebte Freizeitbad musste aus sicherheitsrechtlichen Gründen geschlossen werden. Die Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ forderte jetzt die Stadtverwaltung auf, zeitnah einen überwachten Badebetrieb im Freibad sicherzustellen. Der Antrag wurde letztendlich von der Mehrheit der Stadträte zurückgestellt. Warum? 

    Der Thannhauser Stadtrat hatte noch vor der Sommerpause am 18. Juli in nicht öffentlicher Sitzung den Auftrag für ein kommunales Sicherheitskonzept (KommRisk) an eine Münchner Rechtsanwaltsgesellschaft vergeben. Kommunale Spitzenverbände haben den Kommunen solche Sicherheitskonzepte empfohlen, um Haftungsrisiken wirksam zu begegnen. Hintergrund war, dass in einer hessischen Gemeinde ein Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde. Ihm wurde vorgehalten, dass er seiner Pflicht zur Verkehrssicherung in Zusammenhang mit einem kommunalen Gewässer nicht nachgekommen sei. 

    Dies führte in Thannhausen dazu, dass das beliebte Naturbad geschlossen wurde. Bürgermeister Alois Held konnte nicht die Haftung für den Badebetrieb übernehmen. Bereits im Juni hatte der Rathauschef gegenüber unserer Redaktion betont, dass der Sicherheitsanspruch von den Badegästen in den letzten Jahren zunehmend größer geworden sei. Für das Thannhauser Bad gab es einfach zu wenig Personal, um die aktuelle Rechtslage zu berücksichtigen. Gerd Olbrich stellte sich schützend vor den Bürgermeister. „Es geht nicht darum, ob man will, sondern, ob man es kann. Der Bürgermeister kann die Verantwortung nicht übernehmen“. Der Gutachter solle nun klären, unter welchen Voraussetzungen – mit oder ohne Überwachung – das Bad geöffnet werden könne. 

    Die Thannhauser Bevölkerung in Aufruhr

    Im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es, dass die Schließung des Freibades, gewollt oder ungewollt, einen Großteil der Thannhauser Bevölkerung in Aufruhr versetzt habe. Die Fraktion vertrat die Auffassung, dass der Bürgermeister gegenüber der Bevölkerung so verantwortungsbewusst gehandelt haben könnte, dass ein weiterer Betrieb des Freibades möglich gewesen wäre. Die Antragsteller fanden es bedauerlich, dass ein durch einen Bademeister überwachter Badebetrieb im Freibad in Thannhausen nicht mehr möglich war. „Ich habe den Eindruck, dass die Verwaltung nicht erpicht ist, den Badebetrieb aufrechtzuerhalten“, untermauerte Meinhard Veth den Antrag seiner Fraktion. Er schlug vor, das Freibad auszugliedern und einen Geschäftsführer einzustellen.

    Bürgermeister Alois Held sprach von einem völligen Unsinn. „Ich finde es total unterirdisch, der Verwaltung so was zu unterstellen“, sagte Held und sprach von einer Aufforderung zum Rechtsbruch. Robert Schmid (CSU) betonte, dass alle das Freibad wollen würden. „Wir müssen jetzt auf Basis des Gutachtens klären, zu welchen Bedingungen das Freibad geöffnet werden kann“, sagte er. Er appellierte an seine Stadtratskollegen, dass Rechtssicherheit herrschen müsse, sollte es zu einem Unfall oder Ähnlichem kommen. Und Rechtssicherheit bringe nur das Gutachten. Manfred Göttner verstand den Zeitpunkt des Antrages nicht. „Wir haben doch bereits alles ausführlich diskutiert“, sagte er. „Den Unmut in der Bevölkerung kann man dahingehend ausräumen, wenn man die Sachlage Nachfragenden ausführlich darlegt“, meinte Olbrich. Er habe damit beste Erfahrungen gemacht.

    Dem Wunsch des Bürgermeisters, die Fraktion solle den Antrag zunächst zurückziehen, kamen die vier Fraktionsmitglieder nicht nach. Gegen deren Stimmen wurde der Antrag bis zur Vorlage des „KommRisk“-Gutachtens zurückgestellt.

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