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Thannhausen: Thannhausen hofft auf Mehreinnahmen

Thannhausen

Thannhausen hofft auf Mehreinnahmen

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    Auch im Thannhauser Stadtrat wurde über die Grundsteuerreform debattiert.
    Auch im Thannhauser Stadtrat wurde über die Grundsteuerreform debattiert. Foto: Matthias Becker (Symbolbild)

    Das künftige Bayerische Grundsteuerrecht, gültig ab dem 1. Januar 2025, macht es nötig, dass die Kommunen ihre Grundsteuerhebesätze überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Der Stadtrat Thannhausen befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Thema. In Thannhausen galt bislang ein Hebesatz von 340, sowohl für die Grundsteuer A wie die Grundsteuer B. Vorläufigen Berechnungen zufolge ergäbe sich unter Beibehaltung der bisherigen Hebesätze bei der Grundsteuer B ein jährliches Einnahmeplus für die Stadt von 285.000 Euro, bei der Grundsteuer A ein Einnahmeminus von 27.000 Euro jährlich.

    Bürgermeister Alois Held vertrat beim Sachvortrag die Meinung der Verwaltung, dass die steuerliche Mehrbelastung der Bürger verträglich sei und die Stadt das Einnahmeplus angesichts der Entwicklung des Haushalts auch tatsächlich brauche. Er plädierte daher dafür, die bisherigen Hebesätze beizubehalten.

    Meinhard Veth (Grüne) widersprach. Die Stadt sei schuldenfrei, die Haushaltslage sei in der jüngeren Vergangenheit in Abweichung von den Haushaltsprognosen durch Kämmerer Thomas Bihler stets erfreulich gut gewesen. Man sollte, so Veth, den Bürger erst dann steuerlich mehr belasten, wenn es nötig sei und nicht schon im Vorgriff auf Prognosen, die, wie in den letzen Jahren praktiziert, zu pessimistisch berechnet worden seien.

    Welche Erfahrungen es bislang gibt

    Kämmerer Thomas Bihler räumte zwar ein, dass seine vorsichtigen Prognosen zu den Gewerbesteuereinnahmen der letzten Jahre von den tatsächlichen Einnahmen übertroffen worden seien. Doch hätten Kommunen, die andersherum, nämlich zu optimistisch kalkuliert und dann deutlich weniger eingenommen hätten als erwartet, sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

    Tatsache seien im Übrigen die steigenden Ausgaben der Stadt, verursacht beispielsweise durch die Kreisumlage. Bürgermeister Alois Held verdeutlichte Bihlers Argumentation mit Zahlenmaterial: Vor vier Jahren musste Thannhausen 3,1 Millionen Euro an den Landkreis abführen, 2024 waren es 4,5 Millionen Euro, im kommenden Jahr dürften es mindestens fünf Millionen Euro werden. Die neue Grundsteuer, so Bihler und Held, belaste den Normalbürger nicht, Besitzer von Einfamilienhäusern könnten sogar mit einer geringen steuerlichen Entlastung rechnen. Teurer käme es für die Besitzer großer Grundstücke, beispielsweise für Firmen, die Kies abbauten.

    Josef Brandner (Freie Wähler) meinte, es sei wichtig, in die Zukunft zu blicken. Alles deute darauf hin, dass die Kommunen in den nächsten Jahren finanziell stärker belastet würden, weswegen es nicht ratsam sei, jetzt Steuern zu senken.

    Robert Schmid (CSU) erklärte, seine Fraktion habe sich sachkundig gemacht, wer mit einer Mehrbelastung rechnen müsse, sollte den Hebesatz beibehalten. Im Prinzip käme eine Mehrbelastung nur auf die Besitzer sehr großer Grundstücke zu. Robert Schmid verwies auch auf die Aufgabenmehrung der Kommunen und darauf, dass die Alternative zum Verzicht der Stadt auf Mehreinnahmen nur heißen könne, dass die Stadt freiwillige Leistungen kürze, beispielsweise Vereinszuschüsse.

    2. Bürgermeister Gerd Olbrich (SPD) hielt es für einen strategischen Fehler, den geringfügigen finanziellen Spielraum, den die Beibehaltung des bisherigen Hebesatzes biete, nicht zu nutzen. Würde man jetzt die Hebesätze senken, müsste man sie in naher Zukunft wieder anheben, was dem Bürger nur schwer zu vermitteln sei. Der Stadtrat beschloss bei zwei Gegenstimmen, die bisherigen Hebesätze für Grundsteuer A und B beizubehalten.

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