Eine Verfolgungsjagd wie im Film – so stellt man es sich beim Lesen der Anklageschrift zu einem Fall vor, der diese Woche vor dem Günzburger Amtsgericht verhandelt wurde. Im Sitzungsaal wurde schnell klar, der Verursacher dieser Verfolgungsfahrt ist kein Action-Held. Angeklagt wurde er wegen mehrerer Delikte: Trunkenheit im Verkehr, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.
Thannhausen, Günzburg