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Gericht: Rettich wird zur Tatwaffe

Gericht

Rettich wird zur Tatwaffe

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    Rettich wird zur Tatwaffe
    Rettich wird zur Tatwaffe

    Landkreis Augsburg Ob es ein Rettich war oder doch ein Kohlrabi, wusste der 55-Jährige nicht mehr. Doch er war sich sicher: Sein 76- jähriger Nachbar habe ihm mit dem Gemüse, mit einem Durchmesser von über zehn Zentimetern, auf den Kopf geschlagen. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den 76-jährigen Mann aus dem Landkreis Augsburg zu einer Geldstrafe.

    Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte S. geständig und räumte die Tat ein. Aber von einer Schlägerei zu sprechen sei übertrieben. „Ich bin doch ein alter Mann.“ Er habe sich daran gestört, dass der Nachbar auf dem Balkon, direkt neben seinem Schlafzimmerfenster, rauche, erklärte der 76-Jährige.

    Der Frau des Angeklagten gehört das Anwesen. Das Opfer, der 55- jährige G., ist der Lebensgefährte der Mieterin. Er hielt sich sehr oft in der Wohnung auf. Obwohl seine Frau und er die Nachbarn mehrmals darauf hingewiesen haben, nicht auf dem Balkon zu rauchen, habe sich G. nicht daran gehalten, erklärte der Angeklagte. Richterin Rita Greser erwiderte: „Sie können einem Mieter doch nicht verbieten, zu rauchen.“

    Die Beziehung eskalierte

    Im Sommer vergangenen Jahres eskalierte der Nachbarschaftsstreit. In der Wohnung der Lebensgefährtin des 55-Jährigen gerieten die beiden Widersacher aneinander. Heftig beschimpfte der 76-Jährige sein Opfer, schließlich verpasste er ihm mehrere Ohrfeigen.

    Nachdem G. sich zur Wehr gesetzt hatte, schlug S. seinem Kontrahenten mit Wucht einen Rettich auf den Kopf und beschimpfte ihn erneut. Woher der Rettich kam, blieb in der Verhandlung unklar.

    Beleidigen wollte er den Nachbarn nicht, erklärte der Rentner. Er sei ein einfacher Mann und spreche eine einfache Sprache. Geschlagen habe er G. nur, da dieser ihn provozierte. S. selbst holte sich bei der Auseinandersetzung ein blaues Auge. Die Lebensgefährtin des 55-Jährigen ist inzwischen aus der Wohnung ausgezogen.

    Das Vorstrafenregister von S. ist lang. Wegen Diebstahls, Fahrens ohne Führerschein, Trunkenheit am Steuer und Beihilfe zum Steuerbetrug wurde der 76-Jährige bereits verurteilt. Wegen Körperverletzung stand er allerdings zuvor noch nicht vor Gericht.

    Keine schwere Körperverletzung

    Angeklagt war S. zunächst wegen schwerer Körperverletzung. G. behauptete, er habe von dem Angriff eine Gehirnerschütterung davongetragen. Aus dem ärztlichen Attest, das er mit zur Verhandlung brachte, ging dies jedoch nicht hervor. Daher werteten sowohl Staatsanwalt Hans-Peter Dischinger als auch Verteidigerin Barbara Wassermann die Tat nicht als schwere, sondern als vorsätzliche Körperverletzung.

    Staatsanwalt Dischinger forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Die Tatsache, dass sich der Geschädigte nicht mehr sicher war, ob es sich bei der Tatwaffe nun um einen Rettich oder einen Kohlrabi gehandelt habe, brachte Verteidigerin Wassermann zu der Einschätzung, dass der Schlag gar nicht so schlimm gewesen sein könne.

    Ihr Mandant sei geständig und man dürfe nicht außer Acht lassen, dass S. bei der Auseinandersetzung ebenfalls verletzt wurde, erklärte Barbara Wassermann. Gegen eine Einstellung des Verfahrens sprach für Richterin Rita Greser jedoch die Zahl der Vorstrafen. Sie verurteilte S. zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu je 15 Euro.

    Da S. nur eine geringe Rente hat und bis über beide Ohren verschuldet ist, fiel der am Ende Betrag so gering aus.

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