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Sanierung Energie Gebäudehülle

Modernisieren & Renovieren

Was bedeutet eigentlich Gebäudehülle?

Zur Gebäudehülle gehören alle Bauteile, die das Haus nach außen abschließen: Fundament, Außenwände, Fenster, Haustür und Dach.
Zur Gebäudehülle gehören alle Bauteile, die das Haus nach außen abschließen: Fundament, Außenwände, Fenster, Haustür und Dach. Foto: rudolfgeiger, stock.adobe.com

„(Thermische) Gebäudehülle“ - was ist das eigentlich genau und was gehört dazu? Allgemein versteht man unter der Gebäudehülle die Außenhaut des Hauses. Dazu gehören alle Bauteile, die das Haus nach außen abschließen: Fundament, Außenwände, Fenster, Haustür und Dach. Die Funktion der Gebäudehülle ist vor allem der Schutz des Hauses und das gleich in mehrfacher Hinsicht. Die Außenhaut schützt vor Niederschlag, den Außentemperaturen, Lärm und Sonneneinstrahlung. Darüber hinaus gewährt die Gebäudehülle durch ihre tragenden Eigenschaften Stabilität. Und nicht zuletzt nehmen wir die Gebäudehülle auch über ihre ästhetische Funktion wahr: Material, Farbgestaltung und Textur geben oft Auskunft über das Baujahr, regionale Bautraditionen und Trends.

Thermische Gebäudehülle - entscheidend für die Energieeffizienz

Die thermische Gebäudehülle ist ein spezieller Teil der Gebäudehülle - sie trennt die beheizten Räume von den unbeheizten Räumen, Erdreich und Außenluft. Deshalb können auch Bauteile im Inneren des Hauses zur thermischen Gebäudehülle gehören:

  • So trennt die Kellerdecke die beheizten Wohnräume vom unbeheizten Keller.
  • Die oberste Geschossdecke trennt die beheizten Wohnräume vom unbeheizten Dachboden.
  • Innenwände trennen beheizte Räume von unbeheizten Vorrats- oder Haustechnikräumen.

Ein guter Standard bei der thermischen Gebäudehülle ist wichtig für bezahlbare Heizkosten und ein gutes Wohnklima im Sommer. Deshalb wird die thermische Gebäudehülle beim Thema Energieeffizienz und bei einer energetischen Sanierung besonders in den Blick genommen: Können die Wärmeverluste über die Gebäudehülle eingedämmt werden, senkt das die Betriebskosten nachhaltig. Dafür sind Wärmeschutz und eine luftdicht ausgeführte Gebäudehülle wichtig. Entsprechende Maßnahmen zur energetischen Verbesserung müssen deshalb auch den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen und sind förderfähig.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet bei den Einzelmaßnahmen zwischen Heizung, Anlagentechnik und Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle sind:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Quelle: energie-fachberater.de

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