In der Regel sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung so etwas wie der letzte Kampf um die besseren überzeugenden Worte, bevor sich das Gericht für die Urteilsbildung zurückzieht. Am letzten Verhandlungstag am Donnerstag im Sicherungsverfahren um die 43-Jährige, die ihren Schwiegervater getötet hat, läuft es anders ab. Denn eigentlich sind sich alle einig: Wegen Mordes schuldig sprechen, das kann man die Frau nicht. Denn sie beging die Tat zumindest unter verminderter Schuldfähigkeit, sie ist psychisch krank. Das letzte Puzzleteil fehlt aber noch immer – und weder die Strafkammer noch der Verteidiger oder der Gutachter werden es jemals erfahren.
Niederraunau, Memmingen