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Neuburg: Marktrat billigt Planänderung für Solarpark Erisweiler

Neuburg

Marktrat billigt Planänderung für Solarpark Erisweiler

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    Die Experten sprechen mittlerweile von einem Energiecluster Erisweiler. Dort entstehen zwei Solarparks, liegt ein Vorranggebiet für Windenergie und ist bereits ein Hackschnitzellager für die Nahwärmeversorgung vorhanden.
    Die Experten sprechen mittlerweile von einem Energiecluster Erisweiler. Dort entstehen zwei Solarparks, liegt ein Vorranggebiet für Windenergie und ist bereits ein Hackschnitzellager für die Nahwärmeversorgung vorhanden. Foto: Dieter Jehle

    Ungewöhnlicher Tag, diesmal Mittwoch, ungewöhnlicher Zeitpunkt, diesmal 18.30 Uhr und ungewöhnliche Dauer, rund dreieinhalb Stunden. Die jüngste Sitzung des Neuburger Marktgemeinderates hatte es in sich. In öffentlicher Beratung hatten die Markträte den Haushalt verabschiedet, sich intensiv mit vier Bauleitplanungen befasst, die Planungen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Edelstetten abgesegnet und die örtlichen Vereine mit Zuschüssen bedacht.

    Die Luft im Sitzungssaal des Rathauses wurde im Laufe des Abends „dicker“, hin und wieder mussten die Fenster geöffnet werden. Um kurz vor zehn Uhr zeigte Bürgermeister Markus Dopfer Erbarmen. Er genehmigte nach intensiver öffentlicher Beratung die ersehnte „Zigarettenpause“, bevor es nicht öffentlich weiterging. 

    Eine weitere Hürde hat der Solarpark Erisweiler II mit einer Größe von zwölf Hektar genommen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit Einwänden und Anregungen billigten die Markträte den Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes. Jetzt geht es in die „zweite Runde“. Die Pläne werden nochmals einen Monat ausgelegt. Daniela Saloustros vom Planungsbüro Kling Consult stellte nach der ersten öffentlichen Auslegung die Einwendungen und Anregungen vor. Und diese waren umfangreich.

    Solarpark Erisweiler hat eine Größe von zwölf Hektar

    Punkt für Punkt behandelten die Markträte diese mit der Expertin. Die Ortsplanungsstelle des Landratsamtes hieß es für nicht gut, wenn eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage auf Flächen, die für die Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung stehen sollen, errichtet werde. Die Behörde verwies auf das große Potenzial für solche Anlagen auf Dächern bestehender Gebäude. Sie fordert vom Markt Neuburg ein städtebauliches Standortkonzept für Fotovoltaikanlagen. 

    Die Naturschutzbehörde sprach von einem weitestgehend unbelasteten Landschaftsbereich und lehnte in diesem Bereich eine Zersiedelung von Natur und Landschaft mit Freiflächenfotovoltaikanlagen ab. Sauer stieß Bürgermeister Markus Dopfer die Aussage auf, dass trotz Energiekrise verhindert werden müsse, dass es zu einem willkürlichen „Zupflastern“ der Außenbereichsflächen mit Freiflächensolarmodulen nicht kommen dürfe. „Diese Aussage finde ich anmaßend, wir haben uns intensiv in den vergangenen Monaten mit geeigneten Standorten auseinandergesetzt“, so der Bürgermeister. 

    Saloustros sprach von einem „Energiecluster“, was dort entstehe. Sie verwies darauf, dass in Erisweiler ein weiterer Solarpark entstehe, der Bereich ein ausgewiesenes Vorranggebiet für die Windenergienutzung ist und ein Hackschnitzellager für die Nahwärmeversorgung vorhanden seien. Der Regionalverband Donau-Iller betonte, dass der geplante Solarpark im schmalen Korridorbereich zwischen den Vorranggebieten für den Standort regional bedeutsamer Windkraftanlagen liege. Deshalb stehe aus Sicht des Regionalverbandes ein Teilbereich des Solarparks der geplanten Ortsumfahrung entgegen. Das Staatliche Bauamt meinte hierzu, dass die derzeit festgesetzte Linie der Ortsumfahrung Wattenweiler-Höselhurst mit der derzeitigen Planung des Solarparks westlich Erisweiler kollidiere. Aus Sicht des Marktes Neuburg hieß es, dass bisher nur ein unausgeformter Trassenverlauf vorliege. Der Markt Neuburg halte weiterhin an einer Ortsumfahrung von Wattenweiler und Höselhurst fest, sehe aber eine umfängliche Trassenverlegung vom Günztal ins Kammeltal nicht für zielführend. 

    Zudem brachte ein Privatbürger Einwendungen ein. Er verwies auf Flächenfraß und Zerstörung des Landschaftsbildes, mangelnde Transparenz des Verfahrens, fehlende Rückführbarkeit nach Ende der Betriebszeit, Auswirkungen auf die Tierwelt und hielt den Standort für nicht geeignet. Eine Zerstörung des Landschaftsbildes sahen die Markträte nicht. Die Einsehbarkeit aus kurzer Distanz könne durch die vorgesehenen Heckenpflanzungen sowie der Bestandsgehölze deutlich reduziert werden. Hinsichtlich „größerer Distanz“ hieß es, dass die Anlage von Halbertshofen aus nicht sichtbar sei und der Blick von Osten beziehungsweise vom Kammeltalradweg und der Staatsstraße aufgrund der Topografie nur punktuell gegeben sei. Marktrat Hubert Gaa stimmte grundsätzlich den beiden Verfahrensbeschlüssen zu, verweigerte seine Zustimmung in den Teilbereichen, wo die Bedenken gegen eine Zersiedlung von Landschaft und Natur der Fachbehörden seitens der Marktgemeinde aufgehoben wurden. 

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