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Münsterhausen: Wie Münsterhausen den Altort erhalten will

Münsterhausen

Wie Münsterhausen den Altort erhalten will

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    Zur Erfüllung des Einfügegebotes im Altortbereich von Hausen und zur Erhaltung eines intakten Ortsbildes gibt es Lösungsansätze. Unser Bild zeigt einen Teil der Thannhauser Straße.
    Zur Erfüllung des Einfügegebotes im Altortbereich von Hausen und zur Erhaltung eines intakten Ortsbildes gibt es Lösungsansätze. Unser Bild zeigt einen Teil der Thannhauser Straße. Foto: Werner Glogger

    „Wer bauen will an den Straßen, soll die Leute reden lassen“, dieser Spruch befindet sich gelegentlich noch an alten Gebäuden, die vor vielen Jahren am Rande einer meist wichtigen Straße errichtet wurden. Heutzutage sind viele Kriterien zu beachten, die in umfangreichen Gesetzen geregelt sind, um eine Baugenehmigung von den Behörden beziehungsweise von der Kommune zu erhalten. Im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) hat sich die Marktgemeinde Münsterhausen ein städtebauliches Ensemble und die Erhaltung eines intakten Ortsbildes entlang der Ortsdurchfahrt zum Ziel gesetzt. Als Hilfestellung zur Umsetzung stellte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Wilhelm Daurer vom Planungsbüro Daurer + Hasse aus Wiedergeltingen, eine Vertiefungsplanung mit Lösungsansätzen zu einem Bauvorhaben in der Thannhauser Straße in

    Die Stellplatzfrage für das Bauvorhaben ist ein Problem in Münsterhausen

    Aufgrund der schlechten Bausubstanz des Gebäudes sei eine Renovierung nicht zielführend, sodass an gleicher Stelle ein Neubau eines Wohngebäudes mit sechs Wohneinheiten entstehen soll. Doch laut Schreiben des Landratsamtes „ist die Lage des geplanten Gebäudes an der Straße planungsrechtlich vorgegeben und muss am öffentlichen Verkehrsraum orientiert sein“. „Aufgrund der homogenen Anordnung der Bebauung in der näheren Umgebung ist es eindeutig, dass die überbaubare Fläche ein Einfügekriterium nach Paragraf 34 Bau-Gesetz ist“, so die weitere Begründung der Behörde. Demnach können die geforderten Stellplätze nicht entlang des Gehweges eingerichtet werden, weil die Baulinie durch das damit verbundene Zurücksetzen des Gebäudes unterbrochen würde.

    In seinem Vortrag zeigte Daurer in seiner Bildpräsentation drei alternative Lösungsansätze und Kriterien zur Erfüllung des Einfügegebotes bei diesem Projekt. Besonders die Platzierung der Stellplätze stand dabei im Vordergrund, wobei die Gestaltungsvorschläge aus den drei Varianten das Aussehen des Bauvorhabens verdeutlichten. Zwei Vorschläge sehen dabei die Stellplätze zwischen dem privaten Wohnhaus und den Mietwohnungen vor, bei der dritten Variante würden die Stellplätze überdacht mit Nutzung des Obergeschosses als Dachraum.

    Auch der Platz an der Frauenkirche Münsterhausen ist von Bedeutung

    Weil der Neubau im Altortbereich von Münsterhausen vorgesehen ist, zog Daurer auch den in der Nähe liegenden Platz vor der Frauenkirche in die Planung mit ein. Skeptisch äußerten sich einige Räte, ob das Landratsamt diesen Vorschlägen zustimmen werde, es müsse auf jeden Fall mit dem Bauherrn Kontakt aufgenommen werden. Man sollte zu viele Auflagen vermeiden, das könnte Interessenten für das Bauen im Ortsbereich abschrecken, so ein weiterer Redebeitrag. Trotz der nicht optimalen Umstände bei diesem Vorhaben meinte Bürgermeister Erwin Haider, „sollten wir den Bauantrag voranbringen“, sei der Neubau im Bereich des Ortes doch begrüßenswert. „Wir sind auf einem guten Weg, wollen aber keinen Präzedenzfall schaffen“. Der Rat war sich einig, dass unter den Maßgaben in der Planzeichnung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

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