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Münsterhausen: Verfahren wegen Gewalt in der Beziehung eingestellt - Paar hat geheiratet

Münsterhausen

Verfahren wegen Gewalt in der Beziehung eingestellt - Paar hat geheiratet

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    Das Verfahren am Amtsgericht Ulm wurde eingestellt, weil die Zeugin ihre Aussage verweigert hat.
    Das Verfahren am Amtsgericht Ulm wurde eingestellt, weil die Zeugin ihre Aussage verweigert hat. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht erlaubt einem Zeugen vor Gericht, die Aussage zu verweigern. Von diesem Recht machte am vergangenen Montag eine 29-jährige Zeugin am Amtsgericht Neu-Ulm Gebrauch. Die junge Frau soll am Heiligabend im Jahr 2018 von ihrem Lebensgefährten in ihrer damaligen Wohnung in Münsterhausen gewürgt und geschlagen worden sein. Im Oktober 2020 soll er an einem Autobahnparkplatz erneut Gewalt gegen die Frau ausgeübt haben - unter anderem, indem er ihren Kopf gegen Armaturenbrett und Windschutzscheibe geschlagen habe.

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