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Landkreis: Taxi nach Irgendwo

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Taxi nach Irgendwo

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    Weil ein 29-Jähriger seine Taxifahrt nicht bezahlen konnte, stand er nun vor Gericht.
    Weil ein 29-Jähriger seine Taxifahrt nicht bezahlen konnte, stand er nun vor Gericht. Foto: Silvio Wyszengrad

    Keine Entlohnung für die Taxifahrt, dafür aber eine Kratzwunde am Auge und ein verstauchter rechter Daumen, der der Physiotherpeutin und Taxifahrerin vier Monate lang zu schaffen machte – und trotzdem trat die 41-jährige Geschädigte vor dem Schöffengericht als Fürsprecherin für einen 29-Jährigen auf, der sich wegen räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Körperverletzung zu verantworten hatte. „Er tut mir als Mutter einfach leid“, sagte sie und verließ nach ihrer Zeugenaussage mit einem „Toi, toi, toi!“ in Richtung des Angeklagten den Sitzungssaal.

    Zwischen einem und 15 Jahren Haft gibt es üblicherweise für räuberische Erpressung, minderschwere Fälle werden mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft. Dass der Arbeiter schließlich mit acht Monaten zur Bewährung plus 3000 Euro Geldbuße an den Kinderschutzbund davonkam, hat er mehreren Faktoren zu verdanken: Es entstand nur geringer finanzieller Schaden durch die nicht bezahlte Taxifahrt, der Mann entschuldigte sich wenige Tage nach dem Vorfall bei der Taxifahrerin und zahlte ihr freiwillig 1000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem war der Angeklagte bisher nicht vorbestraft und gestand vor Gericht ohne jede Beschönigung die Tat.

    Am frühen Morgen des 1. Februar ließ er sich im Taxi chauffieren. Wohin die Fahrt gehen sollte, wusste der Mann nach dem Konsum von acht Halben Bier und eineinhalb Liter Wein allerdings nicht so genau. In der Krumbacher Straße in Ichenhausen stieg er dann aus, sagte der

    Die Taxifahrerin beschrieb den Mann in Kollegenkreisen, zwei Tage später konnte sie der Polizei den Namen des Täters nachreichen. In der Hauptverhandlung jedoch appellierte sie an das Gericht, den Mann nicht zu hart zu bestrafen. „Er hat sich 1000mal entschuldigt“, sagte sie, „er hat mir Geld bezahlt und die Sache war gegessen.“ Im Übrigen, so meinte die Geschädigte, „kann jedem so was passieren, wenn er betrunken ist“.

    Von „Unmengen von Alkohol, die ein anderer gar nicht aushält“, sprach auch Verteidiger Rechtsanwalt Kurt Hank, der den Strafantrag von Oberstaatsanwalt Schroth (neun Monate mit Bewährung und 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung) für „weit überhöht“ und eine Freiheitsstrafe generell für „nicht angemessen“ hielt. Einig waren sich sowohl Oberstaatsanwalt als auch Verteidiger und das Schöffengericht, dass der Angeklagte trotz seiner starken Alkoholisierung allenfalls vermindert als schuldfähig gelten kann. Schließlich konnte er in der Tatnacht der Taxifahrerin noch sagen, dass er nicht in eine Ichenhauser Disco wolle, weil er da Hausverbot habe. Eine Promillezahl wurde in der Hauptverhandlung nicht genannt, aber Richter Seitzer sagte zu der von dem Mann konsumierten Alkoholmenge: „Das überlebt kein normaler Mensch.“

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