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Landkreis Günzburg: Welche Rolle Body-Cams bei der Polizei im Landkreis Günzburg spielen

Landkreis Günzburg

Welche Rolle Body-Cams bei der Polizei im Landkreis Günzburg spielen

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    Für den Krumbacher Polizeihauptmeister Torsten Krutwa ist das Mitführen einer Body-Cam längst Routine.
    Für den Krumbacher Polizeihauptmeister Torsten Krutwa ist das Mitführen einer Body-Cam längst Routine. Foto: Gertrud Adlassnig

    Polizisten sitzen in schnellen Fahrzeugen, plötzlich rast ein Wagen vorbei, die Verfolgung beginnt. Die Streifenbeamten stoppen den Raser, stellen ihn zur Rede, natürlich alles aufgenommen mit einer Kamera. Solche Dokusoaps können den Eindruck erwecken, dass die Polizei heute ihre Einsätze grundsätzlich filmt. Immerhin sind die Beamten mit sogenannten Body-Cams ausgerüstet. Doch der Einsatz der Geräte im Landkreis Günzburg ist weit weniger spektakulär. Er ist eine Unterstützung des Alltagsgeschäftes, wie mehrere Beispiele aus dem Kreis zeigen.

    Die kleinen, leuchtend gelben Kameras können sich die Polizisten an die Uniform stecken. Seit gut einem Jahr gehören die Videokameras auch in den Polizeiinspektionen im Landkreis zur üblichen Ausstattung, ihre Mitnahme ist den Beamten aber freigestellt. Es sind genügend Geräte vorhanden, um alle Streifen mit Body-Cams auszurüsten. Die Kleinkameras stecken in der Inspektion in einem Lade- und Übertragungsgerät und werden nur vor einer Streifenfahrt entnommen und an der Uniform befestigt.

    Entspannende Wirkung: Body-Cams sind für Polizei im Landkreis wichtig

    Polizeihauptwachmeister Torsten Krutwa macht sich in Krumbach bereit für seinen Streifendienst. Dazu gehört für ihn inzwischen auch der Griff zur Body-Cam und die Kontrolle, ob das Gerät auch fest an der Uniformjacke sitzt. Er nimmt die Body-Cam grundsätzlich mit, will sie und ihre entspannende Wirkung in Konfliktsituationen nicht mehr missen. „Wir haben nun ein gutes Jahr Erfahrung mit der Body-Cam“, erklärt Claus Schedel, Sprecher der Krumbacher Polizeiinspektion, „und wir sind sehr zufrieden“. Angeschaltet wird die Kamera nur in Konfliktfällen, und, so schreibt es der Gesetzgeber vor, nur nach vorheriger Ankündigung. Die allein, zeigen die Einsätze 2020, wirkte auf viele Hitzköpfe deeskalierend. „Offiziell soll die Kamera hauptsächlich im öffentlichen Raum eingesetzt werden, dabei geht es häufig um Streitereien unter alkoholisierten Personen. Wenn Platzverweise erteilt werden, oder sich die Leute uneinsichtig zeigen, beleidigend werden und Widerstand leisten, kommt die Kamera zum Einsatz.“ Oft reicht allein die Androhung des Mitschnitts aus, um die Gemüter zu beruhigen. „Nur wenn der Grad des Rausches, sei er durch Alkohol oder Drogen verursacht, sehr hoch ist, nutzt auch die Kamera nichts mehr.“ Uneinsichtig und blockiert kommt es in derartigen Fällen immer wieder einmal zu verbalen oder tätlichen Übergriffen gegen Polizeibeamte. „Da ist die Aufnahme aus der Body-Cam ein gutes Beweismittel.

    Im vergangenen Jahr sind einige Szenen an die Staatsanwaltschaft gegangen und dann vor Gericht als Beweismittel eingesetzt worden“, resümiert Stefan Müller, Leiter der Polizeiinspektion Günzburg. Diese Dokumente sind fälschungssicher. „Die Polizeibeamten haben keinen Zugriff auf die Aufnahmen. Die Kamera hat keine Bedienelemente, außer dem An- und Ausschalter. Nach der Rückkehr vom Einsatz wird sie in die Ladeschale gesteckt, wodurch die Aufnahmen automatisch auf den Server geladen werden.

    Die Body-Cams, hier in der Lade- und Übertragungsstation, gehören inzwischen in allen Polizeiinspektionen im Landkreis Günzburg zur Ausrüstung.
    Die Body-Cams, hier in der Lade- und Übertragungsstation, gehören inzwischen in allen Polizeiinspektionen im Landkreis Günzburg zur Ausrüstung. Foto: Gertrud Adlassnig

    „Den Zugriff auf den Server hat nur die Dienststellenleitung im Beisein einer weiteren Person. Sollte ein Vorfall juristische Konsequenzen haben, wird eine CD gebrannt und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Alle anderen Aufnahmen werden automatisch gelöscht,“ erklärt Peter Hirsch, Kriminalhauptkommissar in Burgau. „Die Body-Cam ist ein wichtiger Schutz vor Falschbehauptungen, kann aber auch einmal gegen einen Beamten sprechen. Werden gegen eine Person im Einsatz Beschwerden vorgebracht, könnte eine Aufnahme auch in die Personalabteilung gehen, doch einen solchen Fall hat es bislang nicht gegeben.“

    2020 war nach der Erfahrung der Polizeiinspektionen im Landkreis ein besonders ruhiges Jahr. Lockdown und Kontaktbeschränkungen haben auch die Schattenseiten des öffentlichen Lebens eingeschränkt. Aggression und Streit haben sich dafür vermehrt im häuslichen Umfeld ereignet. Da aber ist die Body-Cam normalerweise nicht im Einsatz. „Die Privatsphäre wird besonders geschützt,“ versichert Peter Hirsch. „Filmaufnahmen sind hier nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.“

    Videoaufnahmen aus Body-Cams sind oft vor Gericht entscheidend

    Wenig Bedarf, Einsätze filmisch zu dokumentieren, hat die Autobahnpolizei. Leiter Werner Schedel und sein Team kommen vor allem dann in Situationen, die Kamera einzuschalten, wenn sie als Unterstützung zu Streifenbeamten im Einsatz gerufen werden. „Dann ist ja schon etwas mehr los, wenn Unterstützung angefordert wird. In unserer täglichen Arbeit auf der Autobahn machen wir die Erfahrung, dass die Verkehrsteilnehmer verständnisvoll und diszipliniert sind. Die A8 ist ja ein regelrechter Schmelztiegel Europas, hier sind Menschen aller Nationen und Sprachen unterwegs, aber wir können uns immer verständlich machen und treffen auf zivilisierte, höfliche Menschen. Das Klischee vom Autobahnrowdy können wir nicht bedienen.“ Nur ein größerer Fall ist ihm in Erinnerung geblieben, bei dem es zum Kameraeinsatz und einer Gerichtsverhandlung in Neu-Ulm kam. „Ein Fernfahrer, der wohl schon mehrere Tage auf dem Parkplatz auf die Weiterfahrt warten musste, hatte alkoholisiert Streit mit Kollegen angefangen und sich massiv gegen eine Blutentnahme zur Wehr gesetzt. Die Vorwürfe gegen die Polizeibeamten konnte die Kamera entkräften.“ Auch wenn in der Mehrheit der Einsätze schon die Ankündigung eines Mitschnitts ausreicht, um die Gemüter zu beruhigen, landen immer wieder Filmaufnahmen vor Gericht.

    Auch Amtsgerichtsdirektor Walter Henle wird in Kürze einen ersten Fall mit Body-Cam Beweis beurteilen müssen. In Schulungen wurden die Richter mit dem neuen Beweismittel vertraut gemacht. „Ein Angeklagter vor Gericht ist in der Regel eingeschüchtert. Ihm ist nicht so einfach anzusehen, ob und wie er ausrasten könnte.“ Die Filmaufnahmen können da eine ganz andere Seite eines Menschen aufzeigen. „Das neue Beweismittel wird nicht dazu dienen, einen kurzen Prozess zu machen. Es wird aber die Beweisaufnahme verändern. Wir müssen herausfinden, warum es überhaupt dazu gekommen ist, dass die Kamera eingeschaltet wurde, also welche Vorgeschichte eine Tat hat.“

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