Zu Jahresbeginn haben sich die Regeln für den Umgang mit Polizeihunden geändert. In der Tierschutz-Hundeverordnung steht nun unter anderem dieser Satz: "Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung, oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden." Konkret verboten sind nur Stachelhalsbänder, vieles andere ist unklar. Die vage Formulierung verunsichert auch die Polizei in der Region.
Landkreis Günzburg