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Landkreis Günzburg: Ladendieb soll mit Messer bedroht haben und kommt vor Gericht glimpflich davon

Landkreis Günzburg

Ladendieb soll mit Messer bedroht haben und kommt vor Gericht glimpflich davon

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    Im Juni 2021 soll laut Anklage in Offingen ein Ladendieb im Umfeld eines Supermarkts einen anderen Mann mit einem Messer bedroht haben. Nun muss er sich vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. 15 Bier hat der schon vierfach vorbestrafte 33-Jährige nach eigenen Angaben zum Tatzeitpunkt bereits getrunken. Obwohl die Sachlage zu Beginn der Verhandlung wohl auf räuberischen Diebstahl hindeutet, kommt er letztlich glimpflich davon. Vor allem, weil ein Zeuge seinen ursprünglich bei der Polizei getätigten Aussagen widerspricht. 

    Diebstahl endet vor dem Günzburger Amtsgericht

    Das war passiert: Der Angeklagte aus dem Landkreis Günzburg floh etwa eine Stunde vor Ladenschluss mit zehn unbezahlten Bierflaschen im Rucksack aus dem Supermarkt. Laut seinem Verteidiger wollte der Mann das Bier eigentlich gar nicht stehlen, sondern bezahlen. Stehlen hingegen wollte der gebürtige Ulmer zwei Packungen Wurst, die er zuvor unter seiner Kleidung versteckt hatte. Der Warenwert: zwischen 1,50 und drei Euro. Wieso er das getan hatte, das verstünde er selbst nicht, erklärt der gelernte Maler und Lackierer ruhig und gefasst vor Gericht. Denn Geld dafür hätte er nach eigenen Aussagen genug gehabt. 

    Als er von der Kassiererin ertappt und aufgefordert wurde, die versteckte Ware herauszuholen, warf er laut Zeugenaussagen die Wurstpackungen auf das Kassenband, ergriff seinen Rucksack mit den unbezahlten Bierflaschen und marschierte in Richtung Ausgang. Dort wurde er von einer weiteren Mitarbeiterin des Discounters an der Jackenkapuze zurückgehalten. Diese war jedoch nur mit Knöpfen an der Jacke befestigt und riss ab, weshalb der Angeklagte wieder Richtung Ausgang weiterrennen konnte. Als die Mitarbeiterin ihm folgte, bemerkte sie im Eingangsbereich einen männlichen Bekannten, den sie zu Hilfe rief. Er übernahm von nun an die Verfolgung und schaffte es, den flüchtigen Mann einzuholen. 

    Zeuge kann sich nicht mehr an Messer erinnern

    Nun gehen die Aussagen auseinander. „Mein Mandant behauptet, dass kein Messer im Spiel war“, erklärt Verteidiger Michael Bogdahn. Grund für die Anklage, unter anderem wegen räuberischen Diebstahls, war die ursprüngliche Aussage des männlichen Verfolgers. Dieser hatte nämlich anschließend bei der Polizei angegeben, dass der Täter sich während der Verfolgung umdrehte und ihn mit einem nicht ausgeklappten roten Taschenmesser auf Gesichtshöhe bedrohte, als er ihn eingeholt hatte. 

    Diese Angabe revidiert der Zeuge jedoch in der Gerichtsverhandlung und begründet dies mit Erinnerungslücken. Er wisse lediglich, dass er selbst stoppte, als er einen kleinen spitzen Gegenstand in der Hand des Angeklagten erblickte. Es sei jedoch kein Messer gewesen. Sich umgedreht und ihn in irgendeiner Weise bedroht habe der Angeklagte ihn ebenfalls nicht. „Er wollte nicht angreifen, sondern nur einfach losgelassen werden“, schildert der Zeuge. Auch andere Zeugen können sich nur noch vage an den Vorfall erinnern. Eine Zeugin äußert Zweifel, überhaupt jemals eine Aussage bei der Polizei gemacht und unterschrieben zu haben.

    Milde Umstände bewirken Bewährung

    Der 33-jährige Täter räumt zudem im Verlauf der Verhandlung ein, zwar ein Taschenmesser bei sich gehabt, dies jedoch in seinem Rucksack unterhalb der Bierflaschen verstaut zu haben. Da der männliche Zeuge sich auch weiterhin nicht erinnern kann, fallen die Straftatbestände Bedrohung und räuberischer Diebstahl weg. Übrig bleiben ein versuchter und ein vollzogener Diebstahl. Da der Angeklagte nur einen geringen Warenwert erbeutete, die Tat bereits zweieinhalb Jahre zurückliegt, er zwischenzeitlich nicht mehr negativ aufgefallen ist und er geständig war, mildern diese Umstände die Strafe. Außerdem hat er einen Therapieplatz wegen seiner Alkoholsucht erhalten. 

    Eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung, 100 Tage Sozialarbeit und eine Entzugstherapie. Das ist die Strafe des Schöffengerichts am Günzburger Amtsgericht mit Vorsitzendem Richter Martin Kramer, die ein 33-jähriger Alkoholiker für seinen Ladendiebstahl in Offingen erhält. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. 

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