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Krumbach: Wie gefährlich war das Rutschen im Krumbacher Freibad für einen Vierjahrigen?

Krumbach

Wie gefährlich war das Rutschen im Krumbacher Freibad für einen Vierjahrigen?

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    Eine Abkühlung im Krumbacher Freibad bei warmen Temperaturen – das ist für viele ein Hochgenuss. Dazu gehört auch das Rutschen im Bereich des Nichtschwimmerbeckens. Doch wie gefährlich wurde jetzt das Rutschen für einen Vierjährigen?
    Eine Abkühlung im Krumbacher Freibad bei warmen Temperaturen – das ist für viele ein Hochgenuss. Dazu gehört auch das Rutschen im Bereich des Nichtschwimmerbeckens. Doch wie gefährlich wurde jetzt das Rutschen für einen Vierjährigen? Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Was Petra Gutleber aus Winterrieden vor einigen Tagen im Krumbacher Freibad erlebt hat, werde sie, wie sie uns berichtet, ihr Lebtag nicht mehr vergessen. Als sie in der Redaktion anruft, ist sie immer noch ganz aufgewühlt. Sie habe ein kleines Kind vor dem Ertrinken im tieferen Wasser des Nichtschwimmerbeckens gerettet – und das, wie sie sagt, direkt vor den Augen der Schwimmaufsicht. Diese habe nicht gehandelt, obwohl sich der Vorfall in direkter Nähe abgespielt habe und sie auch darauf aufmerksam geworden sei.

    Schwimmmeister Daniel Brandner spricht hingegen von einer Aufsichtspflichtverletzung der Mutter und weist die Vorwürfe von Petra Gutleber mit Blick auf die Schwimmaufsicht entschieden zurück.

    Mutter ruft im Krumbacher Freibad verzweifelt: "Mein Kind! Mein Kind!"

    Petra Gutleber schildert aus ihrer Sicht die Geschehnisse, die offenbar von einer Menge Zeugen miterlebt wurden. Sie war mit ihren beiden Kindern, ihrem Partner und ihrer Mutter im Krumbacher Freibad. Plötzlich, so um 16 Uhr herum, hört sie eine Frau vollkommen außer sich von der Wellenrutsche her rufen „Mein Kind! Mein Kind!“ Gutleber, die sich selber gerade im Nichtschwimmerbecken aufhält, schaut sich um. „Die Stimme der Frau klang so angstvoll, dass ich sofort wusste, dass etwas Ernstes passiert sein müsste“, so Gutleber im Gespräch mit unserer Zeitung.

    Sie sieht einen dunklen Lockenkopf dreimal untergehen bei der orangenen Rutsche. Eine Schwimmaufsicht stehe, so Gutleber, offenbar direkt davor. Gutleber, die drei vier Meter entfernt davon ist, schreit: „Ziehen Sie doch das Kind raus“, doch nichts sei passiert. „Die Frau hat Null reagiert“, sagt sie aufgebracht. Sie hechtet selbst in die Richtung, packt den kleinen Körper, von dem sie eigentlich nur noch die Locken gesehen hat, und hebt ihn in die Höhe. Es ist ein vierjähriger Bub, den sie dann der Mutter übergibt.

    Kind droht in Krumbach zu ertrinken: Es gab kein Unfallprotokoll

    Gutleber will mit der Schwimmaufsicht sprechen. Doch diese lasse sich vom Chef an diesem Tag, Schwimmmeister Daniel Brandner, an einen anderen Platz versetzen. Niemand habe sich bei der Mutter des Kindes entschuldigt oder sie irgendwie beraten oder ein Unfallprotokoll geschrieben. Das kann Gutleber nicht nachvollziehen, spricht mit Brandner, der habe gesagt „es ist ja kein Kind ertrunken.“ Gutleber meint aber, so ein Vorfall müsse auf jeden Fall aufgearbeitet werden.

    Die Rutschen im Krumbacher Freibad sind sehr beliebt.
    Die Rutschen im Krumbacher Freibad sind sehr beliebt. Foto: Josef Reitmayer

    Man habe stattdessen die Mutter des Kindes belehrt, dass diese die Aufsichtspflicht verletzt habe. Diese Kindsmutter habe ihr erzählt, dass das Kind an der silbernen Rutsche habe herunterkommen wollen, und darum habe sie dort unten gewartet, um das Kind aufzufangen. Es habe sich unterwegs aber unbemerkt umentschieden und sei dann die orangefarbene Rutsche hinuntergerutscht und sei untergegangen. So etwas könne immer mal passieren, und für solche Fälle seien ja auch die Schwimmaufsichten da, meint Gutleber.

    Im Krumbacher Freibad arbeiten auch Aushilfs-Bademeister

    Bürgermeister Hubert Fischer erklärt auf Nachfrage, dass an jedem Becken eine Aufsicht beim Freibadbetrieb stehe. Die Stadt verfügt über vier angestellte Bademeister (eine Frau, drei Männer) und einen Auszubildenden zum Bademeister. Auf Minijobbasis würden auch Aushilfen stundenweise angestellt. Sie müssen einen Rettungsschwimmerschein vorweisen können. Fischer selbst war von dem Vorfall nichts bekannt, als die Redaktion bei ihm anrief, daher könne er dazu an sich auch nichts sagen.

    Allerdings verwies er darauf, dass Kinder erst ab sechs Jahren die Rutschen im Nichtschwimmerbecken benutzen dürften, was auch deutlich auf Schildern kenntlich gemacht sei. Für ihn stehe auch eine Aufsichtspflichtsverletzung der Mutter im Raum, aufgrund der Schilderung des Vorfalls.

    Krumbacher Bademeister: "Es war zu keiner Zeit ein Kind in Gefahr"

    Wir sprachen auf die Bitte Fischers auch mit der Fachkraft für Bäderbetriebe, Daniel Brandner, der zum Zeitpunkt des Vorfalls Dienst im Stadtbad hatte. Auch er, der den Vorfall nicht selber gesehen hat, geht von einer Aufsichtspflichtverletzung der Mutter des Kindes aus, jedoch betont er: „Es war zu keiner Zeit ein Kind in Gefahr.“ Die diensthabende Aufsicht habe vom Rettungsturm heruntersteigen müssen und sei dann ans Nichtschwimmerbecken getreten, so Brandner. Das sei ihm auch von einer anderen Aufsicht bestätigt worden. Die Namen der beiden Aufsichtspersonen will er aber nicht preisgeben, sodass die Redaktion nicht mit ihnen sprechen konnte. Gutleber sagt jedoch, die Aufsicht sei nur vom Bademeisterstuhl direkt bei der Rutsche heruntergestiegen.

    Das Krumbacher Freibad öffnete wegen der Corona-Krise in diesem Jahr mit Verspätung.
    Das Krumbacher Freibad öffnete wegen der Corona-Krise in diesem Jahr mit Verspätung. Foto: Manfred Keller

    Zu internen Abläufen des Badebetriebs, etwa, wie viele Aufsichten im Bad eingeteilt seien oder wie sie geschult sein müssten oder welchen Ablaufplan es nach einem Notfall gebe, „werde ich Ihnen keine Rede und Antwort stehen“, sagt Brandner. Allerdings seien immer genügend Aufsichten im Bad, das sei vom Wetter und der Besucherzahl abhängig. „Das Kind war vier Jahre alt, das hätte dort nie rutschen dürfen“, erklärt Brandner weiter. „Manches schaut schlimmer aus, als es eigentlich ist“, erklärt er. „Wir vom Bad sehen keinen Grund, dass etwas schiefgelaufen ist.“ Die Frau, die das Kind gerettet hat, bezeichnet er als „Frau, die Geschichten ins Rollen bringt“ und „Beschwerdeführerin“.

    Retterin: Stadt Krumbach will Vorfall im Freibad nicht aufarbeiten

    Petra Gutleber sieht es als verpasste Chance seitens des Bäderbetriebs, die Sache nicht aufzuarbeiten, denn unabhängig von einer Aufsichtspflichtverletzung könnten ja Dinge passieren. Und für diese sollte das Schwimmmeisterteam gerüstet sein. Auch weist sie auf das sogenannte „Zweite Ertrinken“ bei Kindern hin. Dabei trete im Lauf vom Stunden später körpereigene Flüssigkeit aus dem Blut in die Lunge über. Dieser Zustand trete in den nächsten 24 Stunden, also erst viel später nach dem Vorfall auf, heißt es in Erste-Hilfe-Empfehlungen.

    Sorgen machen müsse man sich bei jedem Unfall, bei dem das Kind im Wasser treibe und gerettet wird und bei jedem Badeunfall, wonach das Kind extrem stark hustet. „Darüber hätte man die Mutter doch aufklären müssen“, so Gutlebers Ansicht. Brandner meint dazu jedoch, dass es Sache der Mutter sei, ihr Kind nach einem Badeunfall zu beobachten.

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