Wer den Notruf wählt, ist meistens in einer misslichen, gar lebensbedrohlichen Situation und benötigt dringend Hilfe. Aber immer wieder missbrauchen Menschen den Notruf und blockieren die Leitung. Was passiert, wenn man unbegründet einen Notruf absetzt, musste nun ein zur Tatzeit 57-jähriger Mann aus Krumbach feststellen. Dieser stand kürzlich vor dem Amtsgericht in Günzburg. Der Mann war angeklagt, Anfang September vergangenen Jahres den Notruf gewählt zu haben, nachdem er aus einem Zigarettenautomaten keine . Er legte Einspruch gegen einen Strafbefehl.
Am Amtsgericht erklärte der Mann seine Tat: Er habe in Krumbach mit einem Nachbarn Alkohol getrunken und wollte sich nach Mitternacht an einem Automaten Zigaretten kaufen. Durch die nächtliche Dunkelheit und seinen angetrunkenen Zustand habe er jedoch den
Strafgesetzbuch sieht sogar Freiheitsstrafe vor
Laut Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer den Notruf für unangebrachte Zwecke missbraucht oder eine Situation, in der ein Notruf notwendig ist, vortäuscht. Dies wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Auch werden seit vielen Jahren Notrufe automatisch aufgenommen. Wer mutwillig einen falschen Notruf absetzt, muss in der Regel die Kosten für einen ausgelösten Einsatz der Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten übernehmen.
Der Krumbacher ist derzeit arbeitslos. Sein Frust über diesen Zustand soll seiner Angabe nach dazu geführt haben, dass er sich damals mit seinem Nachbar betrunken habe. Im Januar bezog der Angeklagte nach eigener Aussage pro Tag 50,53 Euro Stütze. Für seine Wohnung zahlt er derzeit 440 Euro mit Nebenkosten.
Ursprünglich wurde ein Strafbefehl von 50 Tagessätzen von insgesamt 3000 Euro verhängt. Weil der Angeklagte jedoch befürchtete, er könnte dies finanziell nicht stemmen, reichte er beim Gericht Einspruch ein.
In der Gerichtsverhandlung, geleitet von Richter Martin Kramer, verteidigte er sich selbst. Kramer schlug ihm vor, den Einspruch nur auf die Rechtsfolgen zu stellen. Dieses Angebot nahm der Angeklagte an und akzeptierte somit seine Schuld in der Anklage. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Schritt zu.
Arbeitsloser Krumbacher muss nun deutlich weniger Strafe zahlen
Richter Kramer hörte sich das Plädoyer des Angeklagten auf eine Milderung der Tagessätze an und verhängte dann das Urteil auf 50 Tagessätze zu je 15 Euro, was insgesamt 750 Euro ergibt. Durch den Einspruch gegen den Strafbefehl hat sich der Krumbacher also 2250 Euro gespart. In der Urteilsbegründung heißt es, der Angeklagte habe mit seinem unbegründeten Anruf möglicherweise die Leitungen blockiert für jemanden, der tatsächlich einen Notfall hat. Er wies den Angeklagten auch an, den Notruf nur noch im Notfall zu betätigen. Der Angeklagte zeigte sich einsichtig und versprach, sich daran zu halten.