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Krumbach: Kinderbetreuung in Krumbach: Eltern sollen bald mehr zahlen

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Kinderbetreuung in Krumbach: Eltern sollen bald mehr zahlen

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    Krumbach hat die Gebühren für Kindergarten, Krippe und Hort angepasst. Die neue Gebührenstruktur gilt ab 1. September 2021.
    Krumbach hat die Gebühren für Kindergarten, Krippe und Hort angepasst. Die neue Gebührenstruktur gilt ab 1. September 2021.

    Große Anstrengungen unternimmt derzeit die Stadt Krumbach, möglichst allen Kindern in Kindergarten, Krippe und Hort einen Platz vorzuhalten. In diesem Zusammenhang sei es dringend notwendig, betonte Bürgermeister Hubert Fischer in der jüngsten Stadtratssitzung, die Gebührenstruktur zu überarbeiten. Zuletzt wurden diese im Jahre 2018 angeglichen. Mit einer maßvollen Gebührenerhöhung könnte der städtische Haushalt um rund 300.000 Euro pro Jahr entlastet werden. Was heißt das in Zahlen?

    Bürgermeister Fischer zeigte auf, dass momentan der Elternbeitrag bei höchster Belegungsstufe, also neun bis zehn Stunden am Tag, lediglich zwei Euro pro Kind beträgt. Der Grund dafür ist, dass seit dem 1. April 2019 die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit vom Freistaat Bayern mit 100 Euro pro Kind und Monat bezuschusst werden. Auf der anderen Seite blieb der Stadt im Haushaltsjahr 2019 zum Beispiel bei den Kindertagesstätten (ohne Hort und Tagespflege) im Verwaltungshaushalt ein Fehlbetrag von rund 2 Millionen Euro. Das entspreche einem durchschnittlichen Zuschussbedarf je Betreuungsplatz von rund 4150 Euro pro Jahr.

    Kinderbetreuung in Krumbach wird ab September 2021 teurer

    Die neuen Gebühren waren vorab bereits im Hauptausschuss beraten und so festgelegt worden, wie Stadtkämmerer Hubert Bühler vortrug: Ab 1. September 2021 wird für eine Buchung von drei bis vier Stunden im Kindergarten der Betrag von jetzt 66 Euro auf künftig 100 Euro angehoben. Der Beitrag steigert sich für die jeweils nächstlängere Buchungszeit um 10 Euro. Für eine Buchungszeit von 9 bis 10 Stunden erhöht sich der Beitrag demnach von 102 Euro auf dann 160 Euro. Nach Abzug des staatlichen Beitragszuschusses verbleibt ein noch zu zahlender Betrag von 60 Euro.

    Nun zur Anpassung der Krippengebühr zum 1. September 2021: Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem 1. Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie ihr Kind tatsächlich in eine entsprechende Betreuungseinrichtung geben. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für die Buchungszeit von drei bis vier Stunden in der Krippe wird der Beitrag von jetzt 130 Euro auf künftig 140 Euro angehoben. Der Beitrag steigert sich für die jeweils nächstlängere Buchungszeit um 20 Euro. Für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden erhöht sich somit der Beitrag von 190 Euro auf dann 260 Euro. Falls Krippengeld bezogen wird, reduziert sich die monatliche Belastung um 100 Euro. Für Kinder unter drei Jahren, die im Kindergarten untergebracht sind, gelten separate Regeln, die bei der Stadt nachgefragt werden können.

    In Kinderzentrums-Küche wird mit regionalen Produkten gekocht

    Für Geschwisterkinder wird, erläuterte Bühler weiter, seit dem 1. September 2010 ab dem 2. Kind ein Nachlass von 50 Prozent und ab dem 3. Kind ein Nachlass von 75 Prozent gewährt. Wobei der Nachlass von 50 Prozent auf die zweithöchste und der Nachlass von 75 Prozent auf die dritthöchste Gebühr gewährt wird.

    Die Anpassung des Spielgeldes sieht ab dem 1. September 2021 eine Erhöhung von derzeit 2,50 Euro auf 3 Euro vor. In der Küche des Kinderzentrums werden täglich frische Speisen mit regionalen Produkten zubereitet. Mit dem bisher erhobenen Essensgeld von täglich 2,50 Euro kann der Aufwand bei Weitem nicht gedeckt werden. Deshalb wird das tägliche Essensgeld von derzeit 2,50 Euro ab dem 1. Januar 2021 auf 3 Euro und ab dem 1. September 2021 auf 3,50 Euro erhöht.

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