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126 Euro für Falschparken am Krumbacher Schützenheim: Ist das erlaubt?
![Wer auf dem Parkplatz vor dem Schützenheim in Krumbach widerrechtlich parkt, muss damit rechnen, eine Strafe zu bezahlen. Wer auf dem Parkplatz vor dem Schützenheim in Krumbach widerrechtlich parkt, muss damit rechnen, eine Strafe zu bezahlen.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Der Schützenbund Krumbach und eine beauftragte Firma kassieren Geld von jedem, der am Schützenhaus parkt und nichts mit dem Verein zu tun hat. Ein Betroffener ärgert sich.
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Ein Günzburger Autobesitzer ärgert sich über den Schützenbund Krumbach und einen Inkassodienstleister. Sein Auto war im April auf dem Parkplatz des Schützenheims auf dem Demeterberg am Badweg in Krumbach geparkt. Jetzt hat er Post von einem Unternehmen mit Berliner Adresse bekommen, das Parkverstöße auf Privatparkplätzen ahndet, die ihm per App und einem Beweisfoto gemeldet werden. Das Foto wurde vom Schützenbund Krumbach beauftragt, der für den Parkverstoß 20 Euro kassieren soll. Die Rechnung für den Autohalter ist aber weit höher.
Das Unternehmen Park & Collect, das sich im Schreiben selbst als europaweit zugelassener Rechtsdienstleister bezeichnet, summiert dort Halterermittlungskosten und sogenannte Einigungskosten sowie eine Pauschale für Post und Telekommunikation. Insgesamt ergeben sich daraus 126,79 Euro. Überwiesen werden soll an ein Konto bei der Sparkasse Köln-Bonn. Mit dem Schreiben verfolgt wird "die widerrechtliche Handlung Parken auf Privatparkplatz".
![Der Schützenbund Krumbach geht gegen jeden vor, der unberechtigt auf seinem Parkplatz vor dem Schützenheim im Badweg in Krumbach parkt. Der Schützenbund Krumbach geht gegen jeden vor, der unberechtigt auf seinem Parkplatz vor dem Schützenheim im Badweg in Krumbach parkt.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Offenbar ist er nicht der Einzige, dem das in Krumbach passiert. In sozialen Netzwerken beschweren sich weitere Menschen als Betroffene darüber. Mathias Vogel vom Ordnungsamt der Stadt Krumbach erklärt, dass es sich bei dem betreffenden Gelände um Privatgrund handelt. Dort kann die Stadt ihrerseits keine Schilder aufstellen. Bei der Stadt habe sich ein vom besagten Strafzettelschreiben Betroffener bereits gemeldet und seinen Unmut kundgetan. 2023 habe sich einmal jemand vom Schützenbund Rat geholt, wie man Falschparker auf dem Grundstück vom Parken dort abhalten könne. Er habe geraten, das Gelände gegebenenfalls abzusperren und Schilder aufzustellen, so der Ordnungsamtschef.
Ein Schild verbietet das Einfahren in den Parkplatz in Krumbach
An der Zufahrt zum Schützenheim weist rechts ein Schild darauf hin, dass Anlieger, Schützen und Radfahrer sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr hindurchdürften, für andere ist die Einfahrt verboten. Unter diesen offiziellen Hinweisen der Stadt wurde ein weiteres Schild angeschraubt, das besagt, dass widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Er wisse nicht davon, dass die Stadt vor Anbringen dieses Schildes um Erlaubnis gefragt worden sei, so Vogel. Nach eigenem Anschauen der Situation findet er, dass es sich sowohl beim Durchgangsweg, der der Jagdgenossenschaft Krumbach gehört, als auch bei den Parkplätzen des Schützenbundes um eine durchgehend gekieste Fläche handelt, bei der der Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig erkennen könne, was Weg und was Parkplatzfläche sein solle. Um dies eindeutiger zu machen, müssten die Parkplätze genauer gekennzeichnet sein, meint Vogel. Unten auf der Parkfläche steht links ein kleiner Holzbock mit einem blauen, daran aufgehängten Schild. Letzteres weist auf ein Privatgrundstück hin, von dem unberechtigt parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt würden.
![An der Zufahrt zum Parkplatz des Schützenheims des Schützenbunds Krumbach weisen Verbotsschilder darauf hin, dass nur Anlieger hier hinfahren dürften. An der Zufahrt zum Parkplatz des Schützenheims des Schützenbunds Krumbach weisen Verbotsschilder darauf hin, dass nur Anlieger hier hinfahren dürften.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/1x1.png)
Park & Collect ist ein Inkassodienstleister, der für Privatgrundstücksbesitzer tätig wird, die per App Parkverstöße melden können. Der App-Benutzer ist in diesem Fall der Schützenbund Krumbach. Mit Rechnungen, wie sie dem 72-jährigen Günzburger ins Haus geflattert ist, versucht das Unternehmen eine außergerichtliche Einigung zu erwirken. Doch die Justiz hat Park & Collect bereits im Visier. Es gibt zahlreiche Veröffentlichungen darüber.
Der Krumbacher Rechtsanwalt Horst Ohnesorge erklärt, dass ein Privatgrundstücksbesitzer dem Grunde nach Anspruch habe, gegen Falschparker vorzugehen, wenn sein Grundstück mit Schildern entsprechend gekennzeichnet sei. Der Einzelfall müsste jedoch beachtet werden. Rechtliche Probleme sieht Ohnesorge beim fixen Entgelt, das der Verein festsetzt. Und auch die Gebühren, die der Inkassodienst erhebe, könnten zu hoch gegriffen sein. Das System, Parkverstöße durch externe Firmen auf Privatgrundstücken ahnden zu lassen, kritisiert Ohnesorge. In Großstädten sei das eine regelrechte Gelddruckmaschine für die Inkassodienstleister. Auch auf Supermarktparkplätzen werde ja oft so vorgegangen.
Parkverbot am Schützenheim: So reagiert der Schützenbund Krumbach
Auf diese übliche Praxis beruft sich der Schützenmeister Reiner Egner vom Schützenbund. Die Situation sei schwierig, und er müsse seinen Beiträge zahlenden Mitgliedern ermöglichen, die Vereinsparkplätze auch zu nutzen. Man könne nicht den Jägern oder den Großkaliberschützen zumuten, dass sie weiter weg parken und mit dem Waffenkoffer eine weite Strecke gehen müssten. Nachdem man in der Vergangenheit Zettel an die Windschutzscheiben der Falschparker geklemmt, sie teilweise angesprochen habe und sich bis hin zu Beleidigungen viel anhören müssen und nichts gefruchtet habe, habe es einen einstimmigen Vorstandsbeschluss vor einigen Monaten gegeben, das Thema an einen externen Dienstleister zu vergeben. Es stehe klar beschildert, dass es sich um ein Privatgrundstück handele und man nicht hineinfahren dürfe, wenn man kein Anlieger sei.
Wer es dennoch tue, müsse die Konsequenzen tragen. Ein einbetoniertes Schild komme noch, doch das habe seine Lieferzeit. "Wenn jemand einen anderen Vorschlag hat, wie das zu regeln wäre, sind wir dafür offen", sagt Egner. Es sei eine Situation, in der man sich keine Freunde mache und an der man keinen Spaß habe. Es gehe hier nicht um irgendwelche Einnahmen für den Verein, sondern darum, dass man den Parkraum brauche für Mitglieder und Veranstaltungsbesucher. Das Gelände abzuzäunen, sei keine Option. Zum einen verursache dies Kosten, zum anderen würde die Abzäunung womöglich schnell beschädigt, wenn ein Landwirt mit überbreiten Maschinen durchfahren müsse.
Im Stadtrat wurde das Thema jüngst kurz angesprochen. Bürgermeister Hubert Fischer erklärte jedoch, dass dies eine Privatangelegenheit sei, für die die Stadt nicht zuständig sei.
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