Bei der Frage, ob die anliegenden Grundstückseigentümer der Sudetenstraße in Balzhausen bezahlen müssen für ihre Straße, die 2018 ausgebaut wurde, ist notwendig zu klären, was die Sudetenstraße vor dem Ausbau war: 1. eine 1970 fertig hergestellte Straße, die nur neu ausgebaut wurde im Jahr 2018, 2. eine nicht fertig hergestellte Straße oder aber 3. ein Provisorium, dessen
Fertigstellung nie geplant war.
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