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Bei der Enkelbetreuung gehören Großeltern dann doch zur Familie

Kommentar Von Annegret Döring
14.05.2024

Plus Wen soll man als zugehörig zu einer Familie zählen? Großeltern werden bei Familienkartentarifen oft ausgeschlossen. Das gleicht einem Ausschluss aus der Gesellschaft.

Wer gehört zur Familie und wer nicht? Das ist eine Frage, die sich in den kleinsten sozialen Strukturen immer wieder stellt. Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft. Dieser viel zitierte Satz weist darauf hin, was Eltern für ihre Kinder leisten, damit sie später zu mündigen Bürgern und Stützen der Gesellschaft werden. Eltern haben hier viel Verantwortung für ihre Kinder und umgekehrt später die Kinder für ihre Eltern. Es ist gut, dass Familien gefördert werden vom Staat und von Kommunen, zum Beispiel beim vermeintlich kleinen Thema Freibadeintritt. 

Familie sein versteht sich über Generationen hinweg

Die Verantwortung von Eltern für Kinder und umgekehrt gilt aber auch über Generationen hinweg. Fehlende Kindergarten- oder Kinderbetreuungsplätze allerorts – auch in Krumbach – werden nicht selten von Enkel und Enkelinnen betreuenden Großeltern aufgefangen. Also hier gehören Oma und Opa plötzlich dringend zur Familie, helfen dadurch, der Kommune Geld zu sparen, und sind somit auch Stütze der Gesellschaft. Folgerichtig könnten sie also durchaus bei Familienkarten in Freibädern im Tarif mitberücksichtigt und nicht ausgeschlossen werden. Im Falle unserer Beispielfamilie Metzner wären für das sechsjährige Enkelkind 40 Euro für eine Saisonkarte zu bezahlen, das vierjährige Enkelkind hätte freien Eintritt. Natürlich würde der Kommune etwas Geld entgehen bei dieser Regelung, doch würde so auch die Betreuungsarbeit von Großeltern ein Stück weit gewürdigt. Und zu groß dürfte die Gruppe derer, die dieses Angebot in Anspruch nähme, nicht sein, als dass sie ein Riesenloch in die Gemeindekasse risse.

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