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KfW fördert Kauf sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien

Immobilienpartner

Jung kauft Alt

Bei Kauf und Sanierung eines Altbaus erhalten junge Familien Unterstützung von der KfW.
Bei Kauf und Sanierung eines Altbaus erhalten junge Familien Unterstützung von der KfW. Foto: Robert Kneschke, stock.adobe.com

Das neue KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb), Start am 3. September 2024, richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren. Das maximale Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind, nicht überschreiten. Für den Erwerb können günstige Förderkredite in Anspruch genommen werden, für die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Mittel zur Zinsverbilligung bereitstellt. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt aktuell beispielsweise 1,51 Prozent effektiv.

Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW, sagte anlässlich des Programmstarts: „Wir freuen uns, mit „Jung kauft Alt“ Familien beim Kauf einer älteren, sanierungsbedürftigen Immobilie unterstützen zu können. Zum einen profitieren Familien direkt von dieser Förderung, denn wir helfen ihnen mit den aus Bundesmitteln verbilligten, günstigen Krediten beim Erwerb der eigenen vier Wände. Die verbindliche energetische Sanierung der Altbauten sorgt zum anderen für eine Reduktion des Energieverbrauchs im Wohngebäudebestand insgesamt – und nutzt damit nicht nur dem eigenen Geldbeutel, sondern auch dem Klima.“

Die wichtigsten Programmdetails im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind.
  • Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
  • Die Kredite im Produkt „Jung kauft Alt“ können Kunden, wie bei KfW-Förderkrediten üblich, bei ihren Hausbanken beantragen.
  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden. Das Programm „Jung kauft Alt“ ist kombinierbar mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (www.kfw.de/124)
  • Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z.B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (www.kfw.de/458), oder die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW (www.kfw.de/261).

Alle Informationen zum Programm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb)
finden Sie im Internet unter
www.kfw.de/308

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