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Günzburg: Nach Unfall auf der B300: Falschaussage bringt Ehepaar vors Gericht Günzburg

Günzburg

Nach Unfall auf der B300: Falschaussage bringt Ehepaar vors Gericht Günzburg

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    Das Paar wollte nach Augsburg fahren. Kurz nach Ursberg kam es zu einem Unfall, weswegen die beiden vor Gericht mussten. Das Bild zeigt die B300 zwischen Ursberg und Thannhausen.
    Das Paar wollte nach Augsburg fahren. Kurz nach Ursberg kam es zu einem Unfall, weswegen die beiden vor Gericht mussten. Das Bild zeigt die B300 zwischen Ursberg und Thannhausen. Foto: Werner Glogger (Symbolbild)

    Es war einer der Unfälle, die eigentlich vermeidbar wären. Aber mit unangenehmen Folgen für ein Ehepaar. Weil es die Reparatur- und Anwaltskosten vom anderen Fahrer haben wollte, machten sie falsche Angaben. Wegen Betrugs und Falschaussage standen sie jetzt, fast drei Jahre nach dem Zusammenstoß vor dem Amtsgericht – und kamen mit einer Geldauflage davon.

    Die beiden Angeklagten im Alter von 47 und 56 Jahren waren im Januar mit ihrem Mercedes auf dem Weg von Mindelheim nach Augsburg. Kurz nach Ursberg hatte sich auf der B300 eine Kolonne hinter einem Lastwagen gebildet. Auf der Umgehungsstraße von Thannhausen wollte der Mann am Steuer plötzlich nach links in einen Feldweg abbiegen – weil er ein Wendemanöver beabsichtigte.

    In diesem Augenblick hatte aber schon ein 59-Jähriger zum Überholen angesetzt. Der Wagen krachte in den abbiegenden Mercedes, es blieb glücklicherweise beim Blechschaden. In einem Zivilverfahren vor dem Memminger Landgericht wollte das Ehepaar vom Unfallgegner fast 3800 Euro für Reparatur- und Anwaltskosten kassieren. Dort hatte es behauptet, rechtzeitig vor dem Abbiegen sei geblinkt worden und der Fahrer habe den Seitenblick gemacht. Die damalige Richterin glaubte jedoch den Angaben nicht, so blieben sie auf den Kosten sitzen.

    Angeklagte vor dem Amtsgericht Günzburg beharrten weiter auf ihre Aussagen

    Vor Amtsrichterin Julia Lang blieben die Angeklagten mehr oder weniger bei den damaligen Aussagen. "Ich habe den Blinker gehört", behauptete die Frau und der Ehemann unterstellte sogar, dass ein Gutachten die damals ermittelten Geschwindigkeiten falsch seien und er trotz des Seitenblicks den Kombi des Unfallgegners nicht gesehen habe. Der hatte den Ablauf zwar nicht mehr in allen Details, aber doch so klar in Erinnerung, dass das Manöver des Ehepaars den Zusammenstoß auslöste. 

    Als Zeuge beschrieb der 59-Jährige, die Kolonne hinter dem Laster sei höchstens mit 30 bis 40 Stundenkilometern gerollt. Weil die ganze Strecke vor ihm frei gewesen sei, habe er zum Überholen angesetzt. Am Auto vor ihm kam er problemlos vorbei, dann bog der Mercedes plötzlich nach links ab: "Der hatte sich wohl verfahren und wollte dort wenden", schilderte er seinen Eindruck. Der Fahrer habe höchstens einmal geblinkt und nicht gebremst: "Geschaut hat er auf keinen Fall." Diesen Eindruck bestätigte der Fahrer des zuerst überholten Autos, der jedoch nur noch relativ geringe Erinnerung an das Geschehen hatte. 

    Nach kurzer Beratung des Verteidigers der Frau – sie ist inzwischen vom Ehemann getrennt, der ohne Anwalt zur Verhandlung gekommen war, wurde das Angebot von Richterin Lang angenommen. Sie hielt die Aussagen der Zeugen für glaubwürdig, stellte das Verfahren aber gegen eine Auflage von jeweils 1000 Euro ein, vor allem weil der Unfall bereits fast drei Jahre zurückliegt und die beiden Angeklagten bisher strafrechtlich noch unbescholten waren. Sollte die Auflage nicht gezahlt werden, käme es zu einer erneuten Verhandlung, die jedoch nicht mit einem Freispruch enden würde, warnte die Richterin. 

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