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Ebershausen: Johann Dreher wird in die Schöffen-Vorschlagsliste aufgenommen

Ebershausen

Johann Dreher wird in die Schöffen-Vorschlagsliste aufgenommen

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    Manche Prozesse werden im Günzburger Amtsgericht im Schöffengericht verhandelt. Dann sitzen neben dem Richter zwei Schöffen.
    Manche Prozesse werden im Günzburger Amtsgericht im Schöffengericht verhandelt. Dann sitzen neben dem Richter zwei Schöffen. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    In der Zeit vom 1. Februar bis 31. März hatten die Gemeinden Zeit, Personen für die Schöffenwahl vorzuschlagen. Nachdem in der Gemeinde Ebershausen laut Mitteilung des Landgerichtes Memmingen mindestens eine Person für die Vorschlagsliste benannt werden musste, erklärte sich Ratsmitglied und zweiter Bürgermeister Johann Dreher für eine Kandidatur bereit. 

    In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates ging es nun um den Beschluss, Johann Dreher in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl aufzunehmen. Die einstimmige Entscheidung erfolgte mit dem Zusatz, „die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste beauftragt“.

    Die Grundstücksverhältnisse sollen abgeklärt werden

    Bereits in der vorhergehenden Sitzung kam ein Hinweis eines Bürgers zum Gehweg entlang der Bundesstraße im Bereich der Grundstücke Holztechnik Finkele und Auto-Lederer im Osten der Gemeinde zur Sprache. Es handelt sich dabei um einen Weg nach Ende des Radweges ab dem Kreisverkehr, der jedoch von Fußgängern als inoffizieller Gehweg benutzt werde. 

    Ein in schlechtem Zustand befindlicher Fußweg entlang der Bundesstraße am östlichen Ortseingang soll hergerichtet werden.
    Ein in schlechtem Zustand befindlicher Fußweg entlang der Bundesstraße am östlichen Ortseingang soll hergerichtet werden. Foto: Werner Glogger

    Bemängelt wurde von dem Bürger insbesondere der Zustand dieses Weges bei schlechtem Wetter, was die Benutzung erschwere und das Ausweichen auf die unmittelbar angrenzende Bundesstraße eine Gefahrensituation darstelle. Bürgermeister Lenz berichtete nun über eine erfolgte Ortsbegehung, nach der die Grundstücksverhältnisse abgeklärt werden sollen. Zur vorläufigen Verbesserung des Weges ist eine Kiesaufschüttung vorgesehen. (wgl)

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