Wie in anderen Gemeinden des Landkreises muss sich auch die Gemeinde Ebershausen über die Ausweisung von Windkraftflächen Gedanken machen, nachdem bis jetzt noch keine entsprechenden Standorte eingetragen sind. Ausgangspunkt ist, dass der Landkreis Günzburg, anlehnend an das Windenergiebedarfsgesetz insgesamt 1,8 Prozent seiner Fläche für die Entstehung von Windkraftanlagen ausweisen muss. Der Regionalverband Donau-Iller ruft dazu auf, sich zu äußern, auf welchen Flächen Windkraft vorstellbar wäre, denn im Bereich des Regionalplanes Donau-Iller sind bis dato nicht ausreichend Flächen als Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen. Bürgermeister Harald Lenz wies darauf hin, sollte kein geeigneter Standort gefunden werden, könnte die Gemeinde später keinen Einfluss mehr zur Errichtung von
Ebershausen