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Ebershausen: Der Bebauungsplan in Waltenberg wird nicht erweitert

Ebershausen

Der Bebauungsplan in Waltenberg wird nicht erweitert

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    Das Baugebiet in Waltenberg „Zwischen Lindenstraße und Kapellenstraße“ wird nicht erweitert. Der im Bebauungsplan vorgesehene Bau von zwei Wohnhäusern und die Herstellung einer öffentlich zugänglichen Fläche vor der Kapelle sind erfüllt.
    Das Baugebiet in Waltenberg „Zwischen Lindenstraße und Kapellenstraße“ wird nicht erweitert. Der im Bebauungsplan vorgesehene Bau von zwei Wohnhäusern und die Herstellung einer öffentlich zugänglichen Fläche vor der Kapelle sind erfüllt. Foto: Werner Glogger

    Aufgrund eines vorliegenden Sachverhalts beschloss der Gemeinderat bereits im Jahr 2021, einen Bebauungsplans „Zwischen Lindenstraße und Kapellenstraße“ in Waltenberg aufzustellen. Damit verbunden war zur Sicherung dieser Bauleitplanung eine öffentliche Auslegung in der vorgeschriebenen Zeitspanne. Hierzu gingen keine Stellungnahmen ein. Durch den Bebauungsplan sollten auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt der großzügigen Grundstücksflächen sowie zur Entwicklung einer öffentlichen Gemeindefläche um die denkmalgeschützte Kapelle St. Wendelin geschaffen werden. Die Fläche um die Kapelle konnte die Gemeinde zwischenzeitlich erwerben und wurde in einen öffentlich zugänglichen Platz umgestaltet. Weiterhin wurden im Geltungsbereich zwei Wohngebäude mit ausreichend Freifläche errichtet. Damit ist das Ziel des Bebauungsplanes erreicht, ein kosten- und zeitintensives Aufstellungsverfahren damit entbehrlich. 

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