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Deisenhausen: Mann beim Gassigehen durch Sprengfalle verletzt: Was steckt dahinter?

Deisenhausen

Mann beim Gassigehen durch Sprengfalle verletzt: Was steckt dahinter?

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    So sah es nach der Explosion der Sprengfalle gegen Wühlmäuse am Maulwurfshügel bei Deisenhausen aus. Man sieht die Hülse der abgefeuerten Platzpatrone.
    So sah es nach der Explosion der Sprengfalle gegen Wühlmäuse am Maulwurfshügel bei Deisenhausen aus. Man sieht die Hülse der abgefeuerten Platzpatrone. Foto: Sammlung Reiner Baur

    Noch immer ist Reiner Baur aus Deisenhausen verletzt. Was ihm passierte, ist nicht alltäglich und die Polizei bestätigte erst auf Nachfrage den Vorfall, der sich am Vortag von Silvester, einem Freitag, ereignet hat. An jenem Freitag ging

    Sie kamen auch an einem Weihergrundstück nahe der Günz vorbei. Baurs Hund schnupperte und wühlte plötzlich dort an einem Maulwurfshügel herum, auf dem ein Brettle drauflag. Baur wollte nachschauen, worum es sich da handelte. Er konnte im Loch des Maulwurfshügels ein Aluminiumteil entdecken und griff danach. Dann ging alles ganz schnell. Mit einem lauten Knall explodierte der

    Die Druckwelle, die dabei entstand, habe ihn umgeworfen, so sagt er. Er konnte zunächst nichts mehr sehen und nur noch schlecht hören. Am Gewässerrand wusch er sich die Augen aus. Sein Begleiter sagte, dass das Auge blutunterlaufen verletzt sei. Darum musste der Unfall der Polizei gemeldet werden. Ein Rettungswagen fuhr Baur nach Ulm in die Augenklinik, wo er abends gegen 22 Uhr wieder entlassen wurde. Am Silvestersamstag war er nochmals dort wegen starker Schmerzen. Er hat Glück im Unglück, im Auge ist zwar ein Bluterguss, doch werde die Prellung, die durch die herausgeschleuderte Erde entstanden ist, mit der Zeit ausheilen, so sei es ihm in der Klinik versichert worden.

    Nach Verletzung eines Spaziergängers rückt das Sprengkommando in Deisenhausen an

    Während Baur auf dem Weg in die Klinik ist, sperre die Polizei das Gelände ab, und ein Sprengkommando rücke an, so berichtet es der Bekannte Reiner Baurs. Das

    So sah es nach der Explosion der Sprengfalle gegen Wühlmäuse am Maulwurfshügel bei Deisenhausen aus. Man sieht die Hülse der abgefeuerten Platzpatrone.
    So sah es nach der Explosion der Sprengfalle gegen Wühlmäuse am Maulwurfshügel bei Deisenhausen aus. Man sieht die Hülse der abgefeuerten Platzpatrone. Foto: Sammlung Reiner Baur

    Auf Nachfrage meint ein Polizeipressesprecher, der Vorfall sei wohl in der Urlaubszeit über den Jahreswechsel untergegangen in der Öffentlichkeitsarbeit und daher nicht im Polizeibericht aufgetaucht. Die Polizei ermittle aber wegen eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Laut Auskunft des Sprechers handelte es sich bei dem explodierenden Gegenstand um eine frei verkäufliche Wühlmausschussfalle. Dieser Selbstschussapparat funktioniere mit Neun-Millimeter-Platzpatronen. Weil diese Falle jedoch gegen streng geschützte Maulwürfe eingesetzt wurde, was verboten ist, ermittele man. Außer diesem Vergehen gegen das Bundesnaturschutzgesetz wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, weil eine Person verletzt wurde. 

    Sollte die Falle in Deisenhausen unliebsame Tiere bekämpfen?

    Dass die Druckwelle die Person umgeworfen habe, glaubt Sprecher Schedel eher nicht und mutmaßt, dass der Geschädigte wohl vor Schreck umgefallen sei. Die Ermittlungen, wer die Falle aufgestellt hat, seien im Gange, jedoch schwierig. Würden der Fallenaufsteller oder die Fallenaufstellerin nicht ermittelt, so würden die Ermittlungen wohl eingestellt, so Schedel. Bei demselben Grundstück hat es in jüngerer Vergangenheit bereits zwei Vergehen gegen Biber gegeben.

    Eine weitere Selbstschussfalle befand sich bei Deisenhausen unter dem im Bild zu erkennenden Holzbrettchen.
    Eine weitere Selbstschussfalle befand sich bei Deisenhausen unter dem im Bild zu erkennenden Holzbrettchen. Foto: Sammlung Reiner Baur

    Laut Bundesjagdgesetz ist es verboten, "Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, sowie Selbstschussgeräte zu verwenden" (§ 19 Bundesjagdgesetz). Tierschützer sagen, dass Fallen in der Regel grausame Werkzeuge sind. Außerdem müsse man bedenken, dass diese immer auch eine Gefahr für andere Wildtiere wie Vögel, Igel oder Eichhörnchen darstellen, aber auch für Hunde und Katzen. Die Wühlmaus-Schussfalle etwa füge den Tieren erhebliche Schmerzen zu, bis sie qualvoll sterben. 

    Diese Maßnahmen zur Wühlmausbekämpfung stünden strikt gegen Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes, das besagt: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Auch Kleinkinder könnten sich an ihnen verletzen. Reiner Baur denkt da auch an sein dreijähriges Enkelkind. "Kinder sind doch neugierig, und auf dem Grundstück war sogar ein kleiner Christbaum aufgestellt, da laufen Kinder schnell mal hin, um das näher anzuschauen", so Baur. Er will sich nicht ausmalen, was passiert wäre, hätte sein Enkelkind in den Maulwurfshügel gegriffen. 

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