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Deisenhausen: Straftat: Quad zieht in Deisenhausen toten Biber hinter sich her

Deisenhausen

Straftat: Quad zieht in Deisenhausen toten Biber hinter sich her

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    Die Biber sollen zur Wiederherstellung natürlicher Flusslandschaften beitragen.
    Die Biber sollen zur Wiederherstellung natürlicher Flusslandschaften beitragen. Foto: Ben Birchall, dpa

    Besonders und streng geschützt ist der Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das störte aber einen unbekannten Quadfahrer oder eine Fahrerin am Samstag nicht, einen toten Biber während der Fahrt auf der Günztalstraße in Deisenhausen hinter sich herzuschleifen. So hatte es ein Zeuge beobachtet am Abend zwischen 18 und 20 Uhr. Der Polizeibericht hatte es unter dem Stichwort Jagdwilderei vermeldet und Pressesprecher Holger Stabik von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten bestätigte der Redaktion, dass zunächst in diese Richtung ermittelt werde.

    Margit Schuler, die Fachbereichsleiterin Ökologie und Nachhaltigkeit an der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Günzburg weist jedoch darauf hin, dass der Biber speziell geschützt sei und es sich darum um ein Vergehen nach dem Naturschutzgesetz handele, das als Straftat zu werten sei und somit gleich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden müsse. Auch, wenn die Tiere tot seien, gelten noch Schutzvorschriften für sie, so

    Biberberater vermitteln bei Konflikten zwischen Biber und Mensch

    Eine solche Stelle sei zum Beispiel die Tierkörperbeseitigung in Kraftisried, erzählt der Biberbeauftragte Daniel Sonntag aus Kettershausen. Der 41-Jährige einstige Krumbacher übt das Ehrenamt bereits seit über zehn Jahren aus und hat es über die Landkreisgrenze mit ins Unterallgäu genommen, ist aber immer noch für denselben Bereich zuständig, zu dem auch Deisenhausen gehört. Insgesamt gibt es fünf Biberberater im Landkreis Günzburg. Wenn Bürgerinnen oder Bürger Probleme mit einem Biber bekommen, dann versuchen die Biberberater eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bei Aufstauungen von Gräben etwa erteilen sie dann eine Genehmigung zum Beseitigen des Damms, denn das dürfe niemand "einfach so" machen. Fälle von Selbstjustiz seien sehr selten und regelrechte Biberhasser könne er nicht ausmachen, so Sonntag.

    Drahtgitter schützen im Kreis Günzburg Bäume vor dem Biber

    Andere Probleme könnten sein, dass Biber Bäume annagten. Grundstücksbesitzer könnten dann vom Landratsamt kostenlos Drahtgitter für die Baumstämme erhalten. Ebenso gebe es Elektrozäune vom Amt. Landwirte könnten außerdem finanzielle Entschädigungen bekommen, wenn es um Biberfraßschäden im Mais gehe oder wenn Fahrzeuge Schäden erlitten, weil sie auf vom Biber unterhöhltem Gelände eingebrochen seien. Bei einem Biberproblem wende man sich am besten an die Fachstelle im Landratsamt, die dann den Kontakt mit dem zuständigen Biberberater herstelle. Bei einem Vor-Ort-Termin werde dann nach den entsprechenden Lösungen gesucht. Früher seien Biber teils auch umgesiedelt worden bis nach Schottland zum Beispiel. Das sei dieses Jahr aber noch nicht vorgekommen. Generell sei es ganz selten, wenn man mal ein Tier aus seinem Revier "entnehme", wie es in der Fachsprache heißt. Manchmal heiße entnehmen auch töten, doch das komme noch seltener vor und dürfe ohnehin nur zwischen dem 1. September und dem 15. März geschehen.

    Den Fall des angehängten Bibers am Quad findet Sonntag salopp gesagt "ned ganz so lustig". Allerdings sei ihm am Sonntag, also einen Tag nach der Zeugenbeobachtung der Fall eines überfahrenen Bibers bei den Deisenhauser Weihern an der Günz gemeldet worden. Da habe er eine Genehmigung zur Beseitigung erteilt. Ob es sich dabei um das gleiche Tier handele, sei aber noch nicht geklärt. Dass es sich bei den von dem Zeugen vorgefundenen Fallen am Samstag aber um Biberfallen handelt, konnte widerlegt werden, erklärte Pressesprecher Stabik vom Polizeipräsidium in Kempten.

    Letztes Jahr hatte es auch in Deisenhausen einen Fall einer illegal aufgestellten Falle gegeben, konnte die Redaktion in Erfahrung bringen. Es wurde Anzeige erstattet und der Täter musste auch eine Buße bezahlen. Außerdem ist es in Langenhaslach dieses Jahr schon zur Zerstörung von Biberdämmen gekommen. Das hatte Bürgermeister Markus Dopfer im Marktgemeinderat Neuburg berichtet. Nachdem der Biber streng geschützt ist, werden seine Aktivitäten überwacht und nach Überprüfung der Sachlage Maßnahmen getroffen, um eventuelle Schäden zu verhindern. In einigen Bereichen hat die Gemeinde die Genehmigung, tätig zu werden, dort in Langenhaslach habe aber überhaupt kein Anlass bestanden, einzugreifen und die Bauten zu entfernen. Hier störe der Nager niemand, sagte Dopfer und wies auf die strafrechtlichen Folgen hin.

    Im Landkreis Günzburg leben zwischen 1000 und 1200 Biber. Das werde durch Kartierungen der Biberburgen und Hochrechnungen geschätzt, so Daniel Sonntag. In den Gewässern Zweiter Ordnung, Günz, Kammel und Mindel seien die Flussläufe komplett besiedelt, ebenso die Seen, Weiher und anderen Fließgewässer. Wenn Jungtiere die Burgen verließen und eigene Reviere suchten, dann komme es manchmal zu Konflikten, wenn landwirtschaftliche Gräben besiedelt werden. Vor dem Menschen habe der Biber aber in der Regel eine natürliche Scheu. Aggressiv werde er höchstens einmal, wenn Hunde von Spaziergängern die Tiere stellten. Ansonsten sei der Biber harmlos in der Begegnung mit den Menschen.

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