Über eine Beitrags- und Gebührensatzung finanzieren die Kommunen die Herstellung von Gebäuden, die Ausstattung mit technischem Know-how sowie die notwendige Verrohrung für die Wasserversorgung und die Entwässerungseinrichtung. Wie es die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes verlangt, wurden nun die Wasser- und Kanalherstellungsbeiträge neu kalkuliert. Informationen dazu gab es in der Gemeinderatssitzung.
Deisenhausen