Widerspruch eingelegt haben einige Balzhauser Grundstücksanlieger der Sudetenstraße, denen die Gemeinde Bescheide für Erschließungsbeiträge im September 2023 geschickt hat. Die Straße gibt es seit dem Jahr 1970 und sie ist 2018 erneuert worden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist muss das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde über die Widersprüche entscheiden. Wie berichtet, zweifeln die Grundstücksanlieger an der Rechtmäßigkeit der Bescheide.
Balzhausen
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