Immer noch ungeklärt ist das Thema Erschließungsbeiträge bei den Anwohnern der Sudetenstraße in Balzhausen. Sie hatten dagegen Widerspruch eingelegt, da für seit 25 Jahren existierende Straßen Bürger nicht im Unklaren über die Erschließung gelassen werden dürften. So steht es im Kommunalabgabengesetz. Gemeinden dürfen für so alte Anlagen dann keine Beiträge mehr fordern. Die Widersprüche werden noch im Landratsamt bearbeitet, vermutlich sei in diesem Jahr nicht mehr mit einer Entscheidung darüber zu rechnen, heißt es aus der Behörde.
Balzhausen
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