In der letzten Sitzung dieses Jahres hatten Bürgermeister Alois Kling und der Gemeinderat noch eine Pflichtaufgabe zu erfüllen: Da die bisherigen Hebesätze der Gemeinde Aichen (Grundsteuer A 390 vom Hundert (v.H.) und Grundsteuer B 360 v.H.), die letztmalig im Jahr 2018 geändert wurden, mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums automatisch Ende dieses Jahres ihre Geltung verlieren würden, mussten neue Hebesätze festgelegt werden. Da sich der Gemeinderat bereits in den nicht öffentlichen Sitzungen im Oktober und im November dieses Jahres ausführlich über die neuen Hebesätze beraten hatten, gab es nun in der Dezember Sitzung die Entscheidung: Zum 1. Januar 2025 gelten für Aichen Grundsteuer A 400 v.H. und für die Grundsteuer B 210 v.H. Wie Bürgermeister Alois Kling erklärte, benötige man „mehr Einnahmen“. Kling sagte weiter: „Um den gestiegenen Ausgaben – vor allem auch der zu erwartenden Erhöhung der Kreisumlage – weiterhin Rechnung tragen zu können und freiwillige Ausgaben, wie Vereinszuschüsse zu ermöglichen und zukünftig handlungsfähig zu sein, bleibt uns nichts anderes übrig, als die Hebesätze zu ändern“.
Aichen
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