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Ziemetshausen: Ziemetshausens Gewerbegebiet Ost stößt auf Kritik

Ziemetshausen

Ziemetshausens Gewerbegebiet Ost stößt auf Kritik

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    Zwischen der Baumgruppe links (entlang der alten B300) und der Baumgruppe rechts (unterhalb der Umgehungsstraße) bis nahezu hin zum Parkplatz an der Einmündung beider Straßen soll das neue Gewerbegebiet Ost entstehen.
    Zwischen der Baumgruppe links (entlang der alten B300) und der Baumgruppe rechts (unterhalb der Umgehungsstraße) bis nahezu hin zum Parkplatz an der Einmündung beider Straßen soll das neue Gewerbegebiet Ost entstehen. Foto: Peter Voh

    Mit mehreren Stellungnahmen aus Bevölkerung und den Behörden zum Anfang Juni beschlossenen Vorentwurf zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost musste sich der Marktgemeinderat von Ziemetshausen in seiner jüngsten Sitzung befassen. Es wird moniert, dass das

    Der Planer des Gewerbegebiets, Gerhard Glogger vom gleichnamigen Architekturbüro, wies ebenso wie auch der CSU-Fraktionsvorsitzende Manfred Krautkrämer darauf hin, dass das Areal in dem erstellten Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Abgesehen davon, dass so gut wie keine örtlichen Leerflächen für gewerbliche Ansiedlungen zur Verfügung stehen, so Bürgermeister Anton Birle, will man langfristig verhindern, dass – ähnlich wie in Thannhausen oder Krumbach – eine Zersplitterung der Landschaft mit gewerblichen Betrieben erfolgt. Zudem liegen bereits Anfragen heimischer Unternehmen zu Betriebserweiterungen vor, sodass man das Projekt zügig vorantreiben wolle. Man müsse, so Birle, planungsrechtlich und emissionsrechtlich klar kommen. Bezüglich der Versickerungs- und Pufferflächen ist nach Ausführung des Planers die Kommune gesetzlich verpflichtet, das Oberflächenwasser ausreichend zu bewirtschaften. Da dies von der Marktgemeinde gewährleistet werde, könne an dem Planungsstand festgehalten werden, zumal sich bezüglich der angeführten Bedenken wegen des Oberflächenwasserabflusses für die sogenannten Unterlieger in Uttenhofen keine nennenswerten nachteiligen Auswirkungen ergeben werden.

    Landratsamt: Gewerbegebiet „ortsplanerisch nicht zu begrüßen“

    Das Landratsamt Günzburg teilt mit, dass in dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Bereich des geplanten Bebauungsplans als Gewerbegebiet dargestellt ist, sodass aus ortsplanerischer Sicht mit der Planung grundsätzlich Einverständnis besteht. Die fingerförmige Entwicklung der Gewerbegebietsflächen ist, wenn auch mit dem Flächennutzungsplan Fakten geschaffen wurden, ortsplanerisch jedoch nicht zu begrüßen.

    Wegen der unmittelbar nordwestlich des Gewerbegebietes vorbeiführenden Ortsumfahrung der B300 und dem am Ortsrand befindlichen Wohnsiedlungsgebiet ist ein Lärmgutachten erforderlich, das bereits in Auftrag gegeben wurde. Die Schlussfolgerungen daraus werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Das strittige Thema Betriebsleiterwohnungen, deren Verzicht dringend angeraten wird, wurde von den Räten dahingehend beschieden, dass die nur in dringenden Ausnahmefällen und dann gebietsmäßig beschränkt genehmigt werden sollen.

    Während die Naturschutzorganisation Bund Naturschutz die Planung grundsätzlich ablehnt, hat das Landratsamt aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorliegende Planung. Die notwendigen Ausgleichsflächen sollen im weiteren Verlauf der Bauleitplanung festgelegt und konkretisiert werden. Die Marktgemeinde wird die erforderlichen Ausgleichsflächen auf Anregung der Unteren Naturschutzbehörde im Talauenbereich der Zusam, einem naturschutzfachlichen Schwerpunktgebiet, platzieren. Dies wurde in der Sitzung einstimmig beschlossen. Zum Thema Artenschutz wird ein qualifizierter Planer mit einem entsprechenden Fachbeitrag beauftragt, das Ergebnis wird in den weiteren Planungen berücksichtigt und ist in die Bebauungsplanunterlagen einzuarbeiten.

    Ziemetshauser Gewerbegebiet wird für zu groß gehalten

    Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betrachtet, wie auch der Bayerische Bauernverband, die überplante Fläche aus seiner Sicht als zu groß ausgelegt und erwartet einen „möglichst sparsamen Verbrauch“ der bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen. Wie eingangs bereits erwähnt, werden von der Marktverwaltung bereits vorliegende Interessensbekundungen für Gewerbeflächen insbesondere ortsansässiger Gewerbebetriebe angeführt und die Gebietsgröße so als erforderlich angesehen. Man müsse sich bereits jetzt mit einer gerechten Zuteilung von Gewerbeflächen auseinandersetzen. Lärm-, Geruchs- und auch Staubemissionen aus den das Planungsgebiet umgebenden landwirtschaftlich genutzten Flächen sind von den Anwohnern im Gewerbegebiet ebenso in Kauf zu nehmen wie mögliche landwirtschaftliche Immissionen durch die nordwestlich gelegene Schafhaltung.

    Die Regierung von Schwaben legt Wert darauf, dass Festsetzungen getroffen werden, die die Entstehung unzulässiger großflächiger Einzelhandelsagglomerationen (Supermärkte) ausschließen. Der Planer legt dies nach einstimmigem Beschluss der Markträte in der Satzung fest.

    Der zu überarbeitende Vorentwurf soll Ende August erneut an alle Träger öffentlicher Belange gehen, nochmals öffentlich ausgelegt und dann Anfang Oktober vom Marktgemeinderat verabschiedet werden. So können zum Ende des Jahres die Erschließungsarbeiten aufgenommen und mit Einreichung der Bauanträge begonnen werden.

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