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Ziemetshausen: Verwaltungszwist wegen eines Bauantrags in Ziemetshausen

Ziemetshausen

Verwaltungszwist wegen eines Bauantrags in Ziemetshausen

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    Ein Bauantrag führte zu unterschiedlichen Meinungen im Landratsamt und bei der Marktgemeinde Ziemetshausen. (Symbolfoto)
    Ein Bauantrag führte zu unterschiedlichen Meinungen im Landratsamt und bei der Marktgemeinde Ziemetshausen. (Symbolfoto) Foto: dpa

    Der Marktgemeinderat von Ziemetshausen hatte in seiner Sitzung im Mai einem Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage alle Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Mittelbachfeld zugestimmt. Das Landratsamt sieht die Situation jedoch anders – was die Marktgemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung beschäftigte.

    Konkret geht es bei dem Bau um eine zweigeschossige Bauweise. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde sieht in dem Fall trotz ausgeprägter Hanglage das Kellergeschoß als Vollgeschoß an und verweigert eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Vor Bebauung der Nachbargrundstücke wurden Baugenehmigungen mit vielen Befreiungen ohne eine Bebauungsplanänderung erteilt.

    Warum in vorliegendem Fall eine Genehmigung mit Befreiungen nicht möglich sein soll, ist für die Verwaltung der Marktgemeinde nicht nachvollziehbar. Durch die Hanglage werden bei der Bebauung der Baureihe entweder umfangreiche Auffüllungen notwendig oder die Kellergeschosse werden teilweise ebenerdig genutzt. Wenn sich nur durch die ausgeprägte Hanglage das Kellergeschoss als Vollgeschoss ergeben sollte, so sollte die Erteilung einer Befreiung auch hier möglich sein. So haben die Markträte ein-stimmig konstatiert, dass das Kellergeschoss dann nicht als

    Grundstückstausch: Für den Neubau eines landwirtschaftlichen Gebäudes in der Gemarkung Schellenbach nach Abriss des bisherigen alten Gebäudes wäre aufgrund der vorgesehenen Ausmaße seitens des Antragstellers einer Bauvoranfrage ein unwesentlicher Grundstückstausch mit der Marktgemeinde erforderlich. Nach Einsicht in die Planunterlagen ist der Marktgemeinderat einstimmig der Meinung, dass nach einvernehmlicher Regelung für den Neuzustand und entsprechender Einigung die Bauplanung weitergeführt werden kann.

    Zustellschwierigkeiten in Maria Vesperbild

    Umbenennung: Die Zufahrtsstraße zum Kloster St. Clara oberhalb der Wallfahrtskirche Maria Vesperbild soll umgewidmet werden. Die bisherige Bezeichnung „Marienstraße 9“ für das Kloster führt immer wieder zu postalischen Zustellungsschwierigkeiten. So haben die Räte auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig beschlossen, die Stichstraße von der Kreisstraße GZ2 weg auf „Kloster

    Straßenübergang: Edwin Räder schlägt vor, für Schulkinder aus dem südöstlichen Ortsbereich, insbesondere auch aus dem Neubaugebiet Allgäustraße, ab dem neuen Schuljahr einen gesicherten Übergang in der Allgäustraße zu schaffen. Bürgermeister Anton Birle konnte dazu vermelden, dass nahe der Bäckerei Simnacher ein gelber Vorhinweis zur Überquerung der Straße auf den Bürgersteigen beiderseits angebracht wird, wie er auch schon in der Augsburger Straße existiert. Die Schüler können dann über den Zusamsteg und die Verkehrsampel an der Taferne fast gefahrlos laufen.

    Tempolimit: In Nachbetrachtung des schweren Verkehrsunfalles vor wenigen Wochen an der Einmündung von Muttershofen in die Umgehungsstraße werden Stimmen laut, alle vier

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