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Wiesenbach: Die Günz soll bei Hochwasser auf die Wiese fließen dürfen

Wiesenbach

Die Günz soll bei Hochwasser auf die Wiese fließen dürfen

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    Im Fall eines extremen Hochwassers (HQ100 extrem) soll der Wiesengrund „Oberes Ried“ bei Wiesenbach als Ausleitungsfläche für die Günz dienen. Hier haben bis zu 400000 Kubikmeter Wasser Platz. 
    Im Fall eines extremen Hochwassers (HQ100 extrem) soll der Wiesengrund „Oberes Ried“ bei Wiesenbach als Ausleitungsfläche für die Günz dienen. Hier haben bis zu 400000 Kubikmeter Wasser Platz. 

    Bis in die 1980er Jahre wurde Hochwasser als ein Problem betrachtet, das mit technischen Bauwerken zu lösen ist. Doch die großen

    Das Europäische Parlament erließ dazu bereits 2007 eine Richtlinie, die 2010 in nationales Recht umgesetzt wurde. In drei Schritten werden eine vorläufige Risikobewertung vorgenommen, Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt und danach Hochwasser-Risikomanagement-Pläne erstellt. Die Bayerischen Elektrizitätswerke (BEW) haben jetzt einen solchen Plan für die Günz bei Wiesenbach ausgearbeitet und dem Gemeinderat

    Druck auf die Dämme muss verringert werden

    Ralf Klocke von den BEW erläuterte die Risikobewertung und die mögliche Lösung. Bei einem extremen Hochwasser, das größer ist als ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) muss der Druck auf die Dämme verringert werden, das heißt Wasser in das Umland ausgeleitet werden. Eine schnelle Verstärkung mit Sandsäcken durch Feuerwehr und freiwillige Helfer in so einem Katastrophenfall habe sich als nicht machbar erwiesen.

    Die Ausleitungsstrecke von etwa 35 Metern wird an den jeweiligen Enden durch Spundwände gesichert, die Dammseite befestigt, sodass sie vom ausströmenden Wasser nicht ausgehöhlt werden kann, nachdem die Dammkrone etwas abgetragen wurde.

    Der von den BEW ausgesuchte Rückhalteraum ist das Obere Ried, also die Fläche rechts von der Straße von Unterwiesenbach nach Höselhurst, wo sich auch die Badeweiher befinden. Sie hat ein Rückhaltevolumen von etwa 400 000 Kubikmetern, das heißt, mindestens fünf Stunden können 20 Kubikmeter je Sekunde ausgeleitet werden, bevor der Straßendamm überströmt werden würde.

    In der anschließenden Diskussion gab es eine Reihe von Fragen, die von Klocke nur teilweise beantwortet werden konnten. Auf welcher gesetzlichen Grundlage plane die BEW? Wer zahle die Schäden der Grundstücksbesitzer, vor allem Folgeschäden wie einen Ernteausfall oder eine Vernässung der Flächen? Wie lange dauere der Abfluss des Wassers wieder? Für weitere Gespräche besteht noch ausreichend Bedarf, war der Tenor in der Gemeinderatssitzung.(ageis)

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