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Waltenhausen: Gegen Rat der Polizei: Waltenhauser „Schorsodrom“ wird keine Vorfahrtsstraße

Waltenhausen

Gegen Rat der Polizei: Waltenhauser „Schorsodrom“ wird keine Vorfahrtsstraße

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    Vom nördlichen Ortseingang bis zur Kreisstraße 13 im Süden verläuft die Straße „Schorsodrom“, für die bei der Einmündung der Straße „Mitterösch“ die Vorfahrtsregelung Rechts-vor-links gilt.
    Vom nördlichen Ortseingang bis zur Kreisstraße 13 im Süden verläuft die Straße „Schorsodrom“, für die bei der Einmündung der Straße „Mitterösch“ die Vorfahrtsregelung Rechts-vor-links gilt. Foto: Werner Glogger

    Sollte die Thalstraße am Schorsodrom in Waltenhausen eine Vorfahrtsstraße werden? Diese Frage hat in dem Dorf schon zu einigen Diskussionen geführt. Denn dass dort, wie überall in Waltenhausen, "rechts vor links" herrscht, sorgt bei Verkehrsteilnehmern für Unsicherheit. Auch die Polizei hat sich zwischenzeitlich in die Diskussion eingeschaltet.

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