Wegen der Neuordnung von Hausnummern beschloss der Gemeinderat bereits in seiner August-Sitzung eine Umbenennung eines Teilstücks der Talstraße in Schorsodrom. Damit verbunden ist eine Umstufung von einer Gemeindeverbindungsstraße in eine Ortsstraße. Der Vollzug ist im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz genau definiert und geregelt. In diesem Fall handelt es sich um ein 199 Meter langes Teilstück von der Kreuzung Hairenbucher Straße bis an das Ende des Gewerbegebietes. Die
Waltenhausen