Das vom Landgericht Augsburg im Sommer 2016 verhängte Urteil gegen den Thannhauser Bauunternehmer Peter Leitenmaier wurde, wie jetzt bekannt wurde, bereits im Sommer dieses Jahres vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Damals verhängte die 10. Strafkammer des Landgerichts
Krumbach