Das Urteil ist gefällt: Die Berufung des Klägers Karl Alt aus Münsterhausen wurde zurückgewiesen, teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am Donnerstag mit. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Wolle der Kläger weitere Rechtsmittel einlegen, müsse er zunächst Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen, hieß es dort. Zuständig für weitere Verfahren ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Urteil