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Thannhausen: Missstände auf Hof: Landwirt darf keine Rinder mehr halten

Thannhausen

Missstände auf Hof: Landwirt darf keine Rinder mehr halten

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    Thannhausen hat bald einen Rindermastbetrieb weniger – gegen den Landwirt wurde ein Tierhalteverbot verhängt. Von seinen mehr als 100 Tieren muss er sich bald trennen.
    Thannhausen hat bald einen Rindermastbetrieb weniger – gegen den Landwirt wurde ein Tierhalteverbot verhängt. Von seinen mehr als 100 Tieren muss er sich bald trennen. Foto: Uwe Zucchi, dpa (Symbolbild)

    Der Thannhauser Landwirt, der in den vergangenen Wochen wegen Verstößen in der Tierhaltung in Kritik gekommen war, darf in Zukunft keine Rinder mehr halten. Schon seit Jahren hat das Veterinäramt den Landwirt im Visier, im Januar prangerte die Tierschutzorganisation Peta die dortigen Missstände öffentlich an und forderte ein Halteverbot. Nun hat das Landratsamt Günzburg dieses Verbot verhängt.

    Die Missstände im landwirtschaftlichen Betrieb in Thannhausen sind offensichtlich. Bei Regen tropft es im Stall von der Decke, die Rinder sind schlecht ernährt – so schildert es der Leiter des Geschäftsbereichs öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Günzburg, Christoph Langer: „Wir haben uns den Betrieb mehrmals angesehen und sind letztendlich zu dem Schluss gekommen, dass die Situation dort noch immer ungut ist.“ In den vergangenen 15 Jahren hatte das Landratsamt dem Tierhalter immer wieder Anordnungen erteilt, die dieser nur mangelhaft umsetzte. Nun ist seine Chance zur Nachbesserung verstrichen – sein Tierbestand wird aufgelöst.

    Der Tierbestand wird nun aufgelöst

    Der Landwirt hat bis Anfang März Zeit, seine Tiere zu verkaufen – kein leichtes Unterfangen, denn die Tiere sind teilweise nicht nur in einem schlechten Zustand, sondern auch mangelhaft gekennzeichnet. Wie Langer erklärt, können nur Rinder mit eindeutiger Kennzeichnung verkauft werden. Sollte der Landwirt bis zum Ende der Frist nicht alle Rinder loswerden – gut 100 sind in seinem Besitz – wird das Landratsamt die Tiere abtransportieren. Der Weg führt dann für die Rinder allerdings nicht in einen neuen Tierbestand, sondern voraussichtlich in einen Schlachthof, wie Langer sagt: „Ohne Kennzeichnung hat auch das Amt schlechte Karten, die Tiere zu vermitteln.“ Im Schlachthof muss dann ein Veterinär entscheiden, ob das Fleisch der Tiere verwendet werden kann. Sieht er keinen Grund dagegen, landet das Fleisch im Handel. Sollten die Tiere durch ihren Gesundheitszustand nicht zu verwerten sein, muss das Fleisch hingegen verworfen werden. „Es ist unsere Aufgabe und Pflicht, dass die Tiere bestmöglich verwertet werden“, sagt Langer.

    Thannhauser Landwirt kann vor Gericht ziehen

    Die Entscheidung des Landratsamts, ein Halteverbot zu verhängen, kann allerdings noch angefochten werden. Der Landwirt könnte Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht geltend machen – letztendlich entscheidet dann ein Richter, ob das Halteverbot gerechtfertigt ist. Wie Langer erklärt, habe eine Klage des Bauern aber keine Aufschubwirkung – die Auflösung des Tierbestands findet dennoch statt. Denn in einem solchen Fall trifft das Gericht seine Entscheidung in einem Eilrechtsverfahren, das in der Regel zeitnah stattfindet. Die eigentliche Klage des Landwirts würde dann erst nachträglich eine Rolle spielen. Langer hält es für äußerst unwahrscheinlich, dass das Verhaltungsgericht im Nachhinein bei der Klage eine andere Entscheidung treffen würde als im Eilrechtsverfahren. Sollte dies aber der Fall sein, könnte das Landratsamt zu einer Schadenersatzzahlung verpflichtet werden. „Beim Zustand des Tierbestands würde es sich aber um keine wirklich hohe Summe handeln“, sagt Langer.

    Landratsamt sieht viele Faktoren für Halteverbot

    Mehr als ein Jahrzehnt lang wartete das Landratsamt damit, ein Tierhalteverbot zu verhängen – nach der öffentlichen Anprangerung von Peta dauerte es aber nur wenige Wochen bis zu diesem Schritt. Langer zufolge habe Peta nichts mit der Entscheidung des Amts zu tun: „Es ist vielmehr so, dass viele einzelne Faktoren im Lauf der Zeit in diesem Hof zusammengekommen sind.“ Ein- bis zweimal pro Woche kümmere sich derzeit ein Tierarzt des Amts um die Rinder. „Wenn der Landwirt die Versorgung selbst nicht leisten will oder kann, ist das ein Zeichen dafür, dass es mit der Haltung nicht weitergehen kann.“

    Der Landwirt habe laut Langer einem Tierarzt gegenüber erwähnt, dass er gegen das Tierhalteverbot vorgehen will. Sollte er damit keinen Erfolg haben, muss er sich beruflich umorientieren – die Rindermast wäre für ihn erledigt. Er könne sich aber darum bemühen, dass das Verbot gegen ihn wieder aufgehoben wird, indem er die Haltebedingungen verbessert. Auch könne er andere Tiere als Rinder halten. Doch Langer sieht auch darin keine Alternative: „Wie der Stall derzeit aussieht, können dort keinerlei Tiere sinnvoll gehalten werden.“

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