Ein Seifenkistenrennen ist kein Formel-1-Wettbewerb: Das ist die Erkenntnis der Münchner Richter, die über einen Unfall am Rand der Rennstrecke in Thannhausen (Kreis Günzburg) urteilen mussten. Das Oberlandesgericht (OLG) hat sich in der Verhandlung am Donnerstag zum Sicherheitskonzept der Stadt bei dem Rennen geäußert. Ein Zuschauer hatte nach einem Unfall bei dem Rennen auf Schadenersatz geklagt.
Thannhausen