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Thannhausen: Die Mindelpromenade in Thannhausen wird rauchfrei

Thannhausen

Die Mindelpromenade in Thannhausen wird rauchfrei

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    Ab hier gilt künftig ein Rauchverbot: Von der Christoph-von-Schmid-Straße entlang der Mindelpromenade bis zur Fritz-Kieninger-Straße. Außerdem bleibt auf Spielplätzen das Rauchen verboten.
    Ab hier gilt künftig ein Rauchverbot: Von der Christoph-von-Schmid-Straße entlang der Mindelpromenade bis zur Fritz-Kieninger-Straße. Außerdem bleibt auf Spielplätzen das Rauchen verboten. Foto: Markus Landherr

    Satzung zur ersten Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in Thannhausen – hinter diesem sperrigen Tagesordnungspunkt vermutet man nicht auf den ersten Blick eine lebhafte Diskussion. Doch im Thannhauser Stadtrat werden auch trockene Themen wie Satzungsänderungen durchaus munter verhandelt. Satzungen sind ein bisschen so etwas wie die Gesetze einer Stadt. Und bei der Gesetzgebung steckt der Teufel bisweilen im Detail.

    Regeln aufstellen, die auch kontrollierbar sind

    Nachdem der Rat bereits in der vorangegangenen Sitzung beschlossen hatte, die Parks und Spielplätze rund um die Thannhauser Schulen aus dem Geltungsbereich dieser Satzung auszunehmen, um nächtliche Ruhestörer leichter von diesen Plätzen verweisen zu können, ging es in der jüngsten Sitzung eher um Feinheiten.

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    Besonders kitzlig erwies sich dabei der Paragraf 3, Absatz 3 in dem beschrieben ist, was in den städtischen Grünanlagen alles verboten ist. Mit zehn Einzelpunkten ist das einer der längeren Absätze. Punkt 8 untersagte bislang „das Rauchen, Alkoholgenuss oder den Konsum anderer berauschender Mittel auf Spielplätzen“. Weitgehend einig waren sich die Räte bereits in der vergangenen Sitzung, dass Saufgelage und der Konsum anderer Drogen eigentlich in allen Parkanlagen verboten sein sollte. Doch wenn der Zusatz „auf Spielplätzen“ wegfällt, wäre ja auch das Rauchen überall verboten. Das ging manchen Räten dann doch zu sehr übers Ziel hinaus. „Ich halte diese Regelung für zu weit gehend. Sie ist außerdem schwer kontrollierbar“, sagte Gerd Olbrich (SPD) und forderte, nur Regeln aufzustellen, die hinterher auch zu kontrollieren seien. „Ich plädiere für die bisherige Regelung „auf Spielplätzen“, da gehört’s hin.“

    Veth bringt Rauchverbot für gesamte Mindelpromenade ins Spiel

    Darüber herrschte Konsens im Rat. Doch so einfach gelagert sind die Dinge in Thannhausen dann doch nicht. Denn zum Spielplatz nördlich der Grundschule zählt etwa auch der angrenzende Abschnitt der Mindelpromenade. Insofern müsste künftig auch hier ein Rauchverbot gelten. Man stelle sich vor, ein Raucher steckt sich bei seinem Spaziergang entlang der Mindel auf der Brücke an der Christoph-von-Schmid-Straße eine Zigarette an, läuft dann 50 Meter nach Süden, muss dann die Kippe ausmachen, um sich auf Höhe der Grundschule erneut eine anzuzünden. Einmal davon abgesehen, dass das ein wenig unpraktisch ist, war man sich im Rat auch einig, dass in Sichtweite der Schulen sowieso nicht geraucht werden sollte. Wegen der Vorbildwirkung. Und so brachte Meinhard Veth (Grüne) ein Rauchverbot auf der gesamten Mindelpromenade von der Christoph-von-Schmid-Straße bis zur Fritz-Kieninger-Straße ins Gespräch. Manfred Göttner (Gruppierung Weiß) hielt das für die beste Lösung. In dem von ihm renovierten Pavillon bei der Grundschule „liegen überall Kippen und leere Schachteln herum, die Sitzbank ist überall angebrannt von den Kippen. Ich bin für ein generelles Rauchverbot“, schimpfte er.

    Mit vier Gegenstimmen wird die Mindelpromenade in Thannhausen rauchfrei

    Markus Wilhelm (Gruppierung Weiß) hielt es für sinnvoll, sichtbare Grenzen zu ziehen. Josef Brandner (Freie Wähler) wollte im Zuge der Neuregelung gleich auch noch „Möglichkeiten zur Installation von Überwachungskameras“ mit in die Satzung übernehmen. Das sei „eine ganz andere Sache“, bügelte Bürgermeister Georg Schwarz das Ansinnen ab.

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    Alois Held (CSU) plädierte dafür, die gesamte Mindelpromenade zur rauchfreien Zone zu erklären. Man müsse diesbezüglich aber auch „die Kirche im Dorf lassen“. Niemand sei deshalb gleich vorbestraft. Letztlich gehe es doch nur darum, durch die Satzungsänderung eine Handhabe gegen Ruhestörer oder andere renitente Zeitgenossen zu erwirken. In der Satzung stünden noch andere Kuriositäten, die im alltäglichen Gebrauch nicht so streng verfolgt würden. So dürfe man etwa nach dem Genuss eines Bieres theoretisch nicht mehr durch den Park laufen. Mit vier Gegenstimmen wurde die Mindelpromenade schließlich für rauchfrei erklärt.

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