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Seifertshofen: Seifertshofer Haldeweg wird nicht ausgebaut

Seifertshofen

Seifertshofer Haldeweg wird nicht ausgebaut

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    Der Haldeweg in Seifertshofen könnte im Rahmen der 25-jährigen Ausschlussfrist „endgültig ausgebaut“ und die Kosten anteilig auf die Anlieger umgelegt werden. Von dieser Maßnahme sieht die Gemeinde ab. An der Einmündung dieser Straße in die Kreisstraße, wie unser Bild zeigt, soll eine Parkbank aufgestellt und mit späterer Neugestaltung des Platzes die nördliche Ortseinfahrt verschönern.
    Der Haldeweg in Seifertshofen könnte im Rahmen der 25-jährigen Ausschlussfrist „endgültig ausgebaut“ und die Kosten anteilig auf die Anlieger umgelegt werden. Von dieser Maßnahme sieht die Gemeinde ab. An der Einmündung dieser Straße in die Kreisstraße, wie unser Bild zeigt, soll eine Parkbank aufgestellt und mit späterer Neugestaltung des Platzes die nördliche Ortseinfahrt verschönern. Foto: Werner Glogger

    Der Tagesordnungspunkt „Änderung des Kommunalabgabegesetzes (KAG): 25-jährige Ausschlussfrist für Erschließungsbeiträge“ bereitete dem Gemeinderat in seiner Sitzung zunächst einiges Kopfzerbrechen, führte jedoch nach ausgiebiger Diskussion und mit Unterstützung durch den Geschäftsstellenleiter der VG Krumbach, Dieter Gumpinger, dann doch zu einer Entscheidung.

    Worum ging es? Im Ebershauser Ortsteil Seifertshofen könnte der Haldeweg zeitnah noch nach den bis 1. April 2021 geltenden Bestimmungen ausgebaut, also „endgültig hergestellt“ und die Erschließungsbeiträge mit 90 Prozent den Anliegern in Rechnung gestellt werden. Nach dem 1. April 2021 müsste die Gemeinde die gesamten Kosten tragen. Der Bayerische Landtag hat das KAG zum 1. April 2016 novelliert und dabei unter anderem das Recht bayerischer Kommunen, Erschließungsbeiträge zu erheben, zeitlich begrenzt. Außer dem

    Gumpinger wies darauf hin, dass Straßen und Wege „endgültig hergestellt und abrechenbar“ sind, wenn sie in ihrer ganzen Ausdehnung und mit allen Teileinrichtungen den Vorgaben der Erschließungsbeitragssatzung entsprechend endgültig ausgebaut sind. Das bedeutet, dass für die Straße eine Frostschutzschicht und Oberfläche hergestellt ist, Randsteine gesetzt sind, Entwässerungsanlagen eingerichtet sind sowie die Beleuchtung angeschlossen und betriebsbereit ist.

    Anlieger stellen keinen weiteren Antrag

    Diese Maßnahmen müssten im Haldeweg durchgeführt werden und würden einen hohen finanziellen Aufwand, vor allem für die Anlieger bedeuten. Bürgermeister Herbert Kubicek erinnerte, dass die Anlieger in früheren Jahren eine Straßenbeleuchtung beantragt haben, ihr Ansuchen nach Kenntnis der Kostenumlegung aber zurückzogen und keinen weiteren Antrag auf einen Ausbau stellten.

    Unter diesen Umständen könne eine ins Gespräch gebrachte Anliegerbefragung entfallen, waren sich die Räte einig. Übereinstimmung mit einem 9:0-Ergebnis gab es am Ende darüber, dass die Gemeinde im Haldeweg im fraglichen Zeitraum keinen Ausbau anstrebt. Ob nach dem Stichtag 1. April 2021 ein Ausbau erfolgt, könne einzig die Gemeinde entscheiden. Darauf wies Gumpinger abschließend hin.

    Weil sich Änderungen in der Rechtslage der bestehenden Erschließungsbeitragssatzung ergaben, müsse so Gumpinger, eine neue Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen erlassen werden. Er erläuterte alle relevanten Punkte, insbesondere bei Art und Umfang der Erschließungsanlagen, Auflistung zum Erschließungsaufwand und Entstehung der Kosten. Nach einhelliger Zustimmung durch den Gemeinderat kann die neue Satzung eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft treten, zum gleichen Zeitpunkt verliert die Satzung vom 30. April 1993 ihre Gültigkeit.

    Lobende Worte fand die pflegliche Behandlung der Ausrüstungsgegenstände bei den örtlichen Feuerwehren durch den Bürgermeister. Trotzdem ist gelegentlich eine Ergänzung bzw. Neubeschaffung notwendig, die auf Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Seifertshofen mit einem Kostenaufwand von insgesamt 1570 Euro bewilligt wurde. 50 Jahre hat der Lichtmast auf dem Anhänger der

    Nach längerer Beratung beschloss das Gremium, den Untergrund beim ausgewählten Standort so zu befestigen, dass das Salzsilo aufgestellt werden kann. Der Kostenaufwand wurde mit rund 4000 Euro beziffert.

    Zuschuss für den Gammlerclub

    Froh ist man über den Gammlerclub, der mit dem jährlichen Aufstellen des Maibaums dörfliches Brauchtum pflegt und weiterführt, weshalb der Rat den Antrag zur Kostenübernahme für das Aufstellen und Abbau durch einen Lastkran und damit verbundener Nebenkosten über gesamt 194 Euro positiv entschied.

    Der Obst- und Gartenbauverein Ebershausen beabsichtigt, an der Einmündung des Haldeweges in die Kreisstraße auf Gemeindegrund eine Parkbank aufzustellen. Später soll eine Neugestaltung des Platzes den nördlichen Ortseingang von Seifertshofen verschönern. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorhaben zu. Zu beachten wäre, dass der Betrieb mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen nicht behindert wird.

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