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Rückblick: Unerschrocken in der Verteidigung der Kirche

Rückblick

Unerschrocken in der Verteidigung der Kirche

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    Pfarrer J. Stützle war ein Verteidiger des Unfehlbarkeitsdogmas.
    Pfarrer J. Stützle war ein Verteidiger des Unfehlbarkeitsdogmas. Foto: Gschwind

    Balzhausen Pfarrer Johann Nepomuk Stützle, der von 1849 bis 1874 als Seelsorger in

    Dieses Dogma stieß besonders in Deutschland auf Widerspruch. Der Münchner Kirchenhistoriker Professor Dr. Ignaz von Döllinger hat in der Augsburger Postzeitung unter dem Pseudonym „Janus“ gegen das Dogma polemisiert. Die deutsche Politik sah sich durch das Dogma bedroht, darunter König Ludwig II. von Bayern und sein Minister Lutz. Die Gegner formierten sich. Es kam zur Gründung der Altkatholiken, die sich der staatlichen Unterstützung erfreuten. Theologieprofessoren schlossen sich der Bewegung an, ebenso Beamte und Intellektuelle.

    Er wollte die Stellung des Papstes erläutern

    Der aus Balzhausen stammende Pfarrer von Mering, Josef Renftle, Primiziant des Jahres 1846, hat sich im November 1870 öffentlich gegen das Dogma ausgesprochen. Er wurde daraufhin vom Ordinariat gemaßregelt und es kam zum unerfreulichen

    Auslöser des Buches war wohl eine Flugschrift des Meringer Pfarrers mit dem Titel „Zur Abwehr“, die auch nach Balzhausen gelangte und Pfarrer Stützle auf die Barrikaden trieb. Er verbietet sich dabei die Bezeichnung „Neukatholiken“ für alle Christen, die auch nach der Verkündigung des Dogmas treu zur katholischen Kirche stehen. In einer Fußnote merkt er an, Renftle sei schon als Schüler und später als Student ein Rebell gewesen, der sich gerne mit Vorgesetzten angelegt habe. Stützle hält sich jedoch nicht lange mit Renftle auf, den er als „lutherisch Gewordenen“ bezeichnet, sondern wendet sich mit großer Gründlichkeit und theologischem Wissen seinem Thema zu. Zunächst erläutert er den Begriff der päpstlichen Unfehlbarkeit in aller Ausführlichkeit. Er geht auf Missverständnisse ein, um sie auszuräumen. In Papst Gregor VII. sieht er die ideale Verkörperung des Papsttums. Ihm widmet er ein bis ins Detail gehendes Porträt.

    Für Pfarrer Stützle ist die päpstliche Unfehlbarkeit eine Notwendigkeit: Sie sei seit den Anfängen der Kirche immer gegeben gewesen und nun durch das Erste Vatikanische Konzil feierlich bestätigt worden. Sie spiele nicht zuletzt eine Rolle bei Selig- und Heiligsprechungen.

    Wie in allen seinen Veröffentlichungen erweist sich Pfarrer Stützle als großer Kenner der Kirchenväter und der frühen christlichen Literatur. Ihm ist es auch ein Anliegen, den Verlauf des Ersten Vatikanischen Konzils zu schildern. Er möchte die einseitigen Schilderungen Professor Döllingers zurechtrücken. Dass er für kritische Anmerkungen wenig Verständnis hat, daran lässt er keinen Zweifel. Er fügt dann noch einen Abriss der Konzilien und ihren Verlauf hinzu, um damit seine Argumente für die päpstliche Unfehlbarkeit zu untermauern.

    Am Ende der 181 Seiten seiner Verteidigung der Unfehlbarkeit des Papstes wendet er sich noch einmal an Pfarrer Renftle: „Sie, mein Herr, haben in Ihrer ‘Abwehr’ vom 24.6.1871 ausgerufen: ‘Unfehlbar. Ein Mensch unfehlbar! Einem schwachen Sterblichen göttliche Eigenschaften, göttliches Vorrecht beigelegt ...’ Dass sich der Papst als Mensch die Unfehlbarkeit gar nicht zueignet, können Sie der vorliegenden Schrift zur Genüge entnehmen“.

    Dass sich Pfarrer Renftle durch diese Schrift Stützles durchgearbeitet hat, ist wohl kaum anzunehmen. Ob sie ihn überzeugt hätte, darf auch bezweifelt werden. Ob sich Professor Döllinger mit der Schrift des Balzhauser Pfarrers befasst hat, obwohl dieser ihn immer wieder zitiert, ist ebenfalls unbekannt. Bemerkenswert ist, dass Stützles Buch im Balzhauser Pfarrarchiv ebenso wenig vorhanden ist wie in der Bayerischen Staatsbibliothek in München. Aufgefunden werden konnte es in der Schwäbischen Landesbibliothek in Stuttgart.

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