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Raucher und Nichtraucher treten gegeneinander an

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Raucher und Nichtraucher treten gegeneinander an

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    Raucher und Nichtraucher treten gegeneinander an
    Raucher und Nichtraucher treten gegeneinander an

    In Bayern gibt es bereits ein Gesetz zum Schutz der Nichtraucher. Das allerdings geht dem Bündnis "Bayern atmet auf - Ja zum Nichtraucherschutz" nicht weit genug. Denn das Gesetz lässt das Rauchen in einigen Ausnahmefällen zu: In Festzelten, in kleinen Kneipen - im Gesetz "getränkegeprägte Einraumgaststätten" genannt - mit weniger als 75 Quadratmetern sowie in Gasthäusern, in denen der Wirt einen von mehreren Räumen als Raucherzimmer ausweisen darf.

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