In Bayern gibt es bereits ein Gesetz zum Schutz der Nichtraucher. Das allerdings geht dem Bündnis "Bayern atmet auf - Ja zum Nichtraucherschutz" nicht weit genug. Denn das Gesetz lässt das Rauchen in einigen Ausnahmefällen zu: In Festzelten, in kleinen Kneipen - im Gesetz "getränkegeprägte Einraumgaststätten" genannt - mit weniger als 75 Quadratmetern sowie in Gasthäusern, in denen der Wirt einen von mehreren Räumen als Raucherzimmer ausweisen darf.
Krumbach