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Prozess in Günzburg: Mann soll jungen Hund geschlagen haben - und kommt ohne Strafe davon

Prozess in Günzburg

Mann soll jungen Hund geschlagen haben - und kommt ohne Strafe davon

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    Um einen solchen Golden Retriever ging es in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Günzburg.
    Um einen solchen Golden Retriever ging es in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Günzburg. Foto: dpa (Symbolbild)

    Richter Walter Henle gibt dem Angeklagten am Ende der Verhandlung unmissverständlich zu verstehen: „Ich möchte Sie hier nicht wiedersehen. Behandeln Sie ihren Hund ordentlich!“ Ein 54-Jähriger aus dem südlichen Landkreis sitzt auf der Anklagebank, da er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben soll.

    Aufgrund einer Zeugenaussage wird das Verfahren gegen ihn allerdings eingestellt. Aber der Reihe nach. Die 57-jährige Nachbarin des Angeklagten beschuldigt den Hundehalter, seinen Hund, einen zehn Monate alten Golden Retriever, mehrfach geschlagen zu haben. Da das junge Tier immer wieder gebellt haben soll, soll der Angeklagte es im Garten in eine enge Hundehütte gedrängt und diese versperrt haben. Als der Hund nicht zu bellen aufgehört habe, soll der 54-Jährige durch eine Öffnung an der Hundehütte vier Mal mit einer etwa 1,2 Meter langen Holzlatte nach dem Golden

    „Ein Hund jault nur, wenn ihm Schmerzen zugefügt werden“, erklärt die Nachbarin, die das Geschehen von ihrem Fenster aus mitverfolgt haben will. Daraufhin verständigte sie die Polizei, die die Ermittlungen aufnahm.

    Amtstierärztin: Hund zeigt unnormales Verhalten

    Eine als Zeugin geladene Amtstierärztin bestätigt, sie habe ein untypisches Verhalten des zehn Monate alten Hundes festgestellt. Sie habe während eines Besuchs vor Ort eine sogenannte Kopfscheuheit festgestellt. Das heißt, das Tier sucht zwar den Kontakt zum Menschen, verweigert allerdings ein Streicheln über den Kopf. „Für einen Golden Retriever ist das besonders schlimm, da er Zuneigung zwar möchte, sie aber nicht holen kann.“ Einen Beweis, dass dieses Verhalten von einer Misshandlung durch den Hundehalter herrührt, gibt es nicht. Es sei aber denkbar, so die Tierärztin. Denn der Golden Retriever wurde als Welpe sehr früh seiner Mutter entzogen, vor der Phase der sogenannten Sozialisierung. Die Kopfscheuheit kann aber erst in dieser Phase entstanden sein.

    Bisher ist der Angeklagte laut Bundeszentralregister noch nicht straffällig geworden. Der Richter sieht mangels Beweisen keine Veranlassung, den 54-Jährigen zu verurteilen. Abschließend sagt Henle jedoch: „Ich glaube der Zeugin.“ Die Staatsanwältin stimmt nickend zu. Wenn die Zeugin den Angeklagten triezen wollte, hätte sie wohl ausgesagt, dass sie gesehen habe, dass die Holzlatte den Hund traf, so der Richter. „Wenn Sie ihren Hund erziehen wollen, dann gehen Sie mit ihm in eine Hundeschule.“ Ein Hund lerne viel besser über Belohnung als über Züchtigung, erklärt Henle und mahnt: „Die Polizei und das Landratsamt haben nun ein Auge auf Sie.“

    Nachbarn sprechen sich noch im Gericht aus

    Nach der Verhandlung sprachen die beiden Nachbarn kurz miteinander im Flur des Amtsgerichts. Der Angeklagte sagte zur Zeugin, er könne nicht verstehen, dass sie ihn angezeigt hatte. „Ich habe Ihnen immer geholfen.“ Die Nachbarin bekräftigt, sie wolle ihm nichts Böses. „Ich möchte doch nur, dass der Hund besser behandelt wird.“

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