Mit einer Stellplatzsatzung wollen Neuburgs Markträte künftig die Zahl der im öffentlichen Verkehrsraum parkenden Fahrzeuge verringern. Der Haken: Davon sind nur Neubauten oder bestehende Bauten im Rahmen einer Nutzungsänderung betroffen. Grundsätzlich ist die Mindestanzahl der notwendigen Stellplätze in Bayern auf Basis der Bauordnung geregelt. Kommunen können allerdings durch Satzung die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge näher regeln.
Neuburg